Geld fällt nicht vom Himmel...
Die Suche nach den großen Spenden erfordert viel Zeit und Geduld - und vor allem eine umfangreiche Vorarbeit. Denn ohne Konzept funktioniert beim Fundraising nichts.
Bitte beschreiben Sie zuerst für Ihr Projekt:
- Was wollen wir mit unserem Projekt nachhaltig bewirken?
- Was genau brauchen wir (und ggf. bis wann)?
- Suchen wir (nur) eine einmalige Spende oder streben wir eine längerfristige Partnerschaft an?
- Welche PartnerInnen passen zu unserem Projekt - und wir zu ihnen?
- Welchen Nutzen haben die PartnerInnen von einer Unterstützung und/oder Zusammenarbeit gerade mit unserer Kirchengemeinde bzw. kirchlichen Einrichtung?
- Wieviel Zeit und Geld sind wir selbst bereit zu investieren?
"Normale" Spenden
Geldspenden
- Einzelspenden
- Amtshandlungsspenden
- Anlassbezogene Spenden
- Freiwilliger Kirchenbeitrag / Kirchgeld
- Freundeskreis / Förderverein
inkl. Kirchgeld (in glaubensverschiedener Ehe)
Mit Aktionen erzielte Spenden
Verkaufserlöse / Wirtschaftliche Erträge
- Basar / Tombola / Flohmarkt etc.
- Benefizkonzert
- Besondere Aktionen
z. B. „Rent a Scout“ - Merchandising
z. B. Postkarten, Becher, Uhren etc.
Matching Funds
Die Idee der Matching Funds, der Spendenvervielfachung, ist in Deutschland noch relativ wenig verbreitet. Es gibt zwei Varianten: Eine Person oder Institution stellt einen großen Förderbetrag in Aussicht unter der Voraussetzung, dass sich noch andere Personen oder Institutionen in mindestens gleicher Höhe beteiligen. Oder eine Person oder Institution sagen zu, jeden gespendeten Betrag (ggf. bis zu einer bestimmten Höhe) durch eine eigene Spende zu verdoppeln, zu verdreifachen etc.
Vermächtnisse / Erbschaften
Viele Menschen möchten mit einer testamentarischen Teil- oder Vollübertragung ihres Vermögens schon zu Lebzeiten (Schenkung) oder über den Tod hinaus (Vermächtnis) etwas Gutes tun.
Hierbei liegen manche juristischen "Fallstricke" verborgen. Deshalb ziehen Sie unbedingt eine Fachanwältin / einen Fachanwalt für Erbrecht hinzu, wenn Ihnen eine Schenkung oder ein Vermächtnis angeboten wird!
Zuschüsse / Fördermittel
Kommunale und andere Fördermittel
- Fördermittel des Bundes und der Länder
- Fördermittel der Europäischen Union
- Betriebskostenzuschüsse
z. B. für Kindergärten u. a. soziale Einrichtungen
(Diese werden in der Regel vertraglich zwischen Träger und Kommune geregelt,
sowie durch gesetzliche Vorgaben - z. B. Kita-Gesetz oder SGB.)
Zuschüsse für einzelne Projekte
- Landkreis (in S-H) bzw. Bezirk (in HH)
- Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein
- Nordkirche
- EKD
- Hamburger Spendenparlament
- Stiftungen
- Service-Clubs
- Soziallotterien
- Bußgelder
- Investitionskostenzuschüsse
z. B. für besondere Baumaßnahmen
Sponsoring / Zusammenarbeit mit Unternehmen
Dies ist eine geschäftliche Vereinbarung zwischen einer Kirchengemeinde bzw. kirchlichen Einrichtung und einem Unternehmen, bei der wirtschaftliche Leistungen und Gegenleistungen vertraglich geregelt werden müssen.
Weitere Infos folgen.
Darlehen
Eine Darlehensaufnahme kann für eine Kirchengemeinde oder kirchliche Einrichtung sowohl vom erfordrlichen Zeitaufwand als auch wirtschaftlich günstiger sein, wenn die Kreditzinsen niedriger sind als die Ertragszinsen für angelegtes Privatvermögen.
Wichtiger Hinweis für den Umgang mit SpenderInnen
Im Fundraising wird der Begriff Spende nach dem Steuerrecht definiert als „freiwillige, unentgeltliche Leistung, die ohne Gegenleistung erfolgt". Spenden können Geld- oder Sachzuwendungen sein oder auch eine Aufwandspauschale. Spenden sind als Sonderausgaben von Privatleuten und Unternehmen steuerlich absetzbar.
Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen können - und sollen! - den SpenderInnen danken z. B. durch deren Namensnennung im Gemeindebrief, in Newslettern oder auf den Internetseiten. die gespendeten Einzelbeträge werden grundsätzlich nicht veröffentlicht, sondern nur als gesamtsumme aller Spenden für ein Projekt. Bei Privatpersonen ist wegen des Datenschutzes vorher zu klären, ob eine Namensnennung gewünscht ist. Bei Unternehmen darf als Dank allerdings keine Anzeigenschaltung oder Verlinkung erfolgen, da dies vom Finanzamt als steuerpflichtige werbliche Gegenleistung angesehen wird und dadurch den Charakter der Spende aufhebt.