Soziallotterien
Vom großen Geld träumen sehr viele Menschen. Das zeigen die Umsätze von Lotto, Toto usw. Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag verlangt, dass ein (unterschiedlich großer) Teil der Umsätze für soziale Zwecke verwendet wird. Deshalb werden einige gemeinnützige Lotterien auch Soziallotterien genannt.
Bei allen Soziallotterien erfolgt die Antragstrellung über den jeweiligen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege - also über das Diakonische Werk Hamburg bzw. das Diakonische Werk Schleswig-Holstein. Diese haben spezielle ReferentInnen, die Kirchengemeinden und kirchliche Eiunrichtungen bei der Antragstellung beraten.
Grundsätzlich ist die Förderung durch die Soziallotterien nachrangig, d. h. sie ist nur dann möglich, wenn alle anderen Fördermöglichkeiten durch Bund, Länder, Kommunen und sonstige öffentliche Institutionen (z. B. Sozialversicherungen) ausgeschöpft sind und Eigen- und Kapitalmarktmittel in angemessenem Umfang eingesetzt werden.
Die wichtigsten Lotterien
Die Deutsche Fernsehlotterie ist Deutschlands älteste gemeinnützige Lotterie. Seit 1956 wurden ursprünglich unter dem Slogan „Ein Platz an der Sonne“ Kinder während der Berliner Blockade an sonnige Orte in Westdeutschland befördert. Mit den Erlösen aus ihrem Losverkauf fördert die Deutsche Fernsehlotterie heute soziale und karitative Projekte in ganz Deutschland. Die Förderungen erfolgen über die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW). TV-Medienpartner ist die ARD. Schwerpunkt des DHW sind primär Einrichtungen und Projekte aus der Altenhilfe, zusätzlich auch Vorhaben für Kinder, Jugendliche und Familien sowie zur Gesundheitsförderung (soweit diese nicht gesetzlich regelfinanziert sind).
Wichtig: Der Antrag wird immer über den zuständigen Landesverband gestellt. Für Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen ist dies das Diakonische Werk des jeweiligen Bundeslandes.
Die „Aktion Mensch“ wurde 1964 als „Aktion Sorgenkind“ gegründet. Gefördert werden vor allem Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Inklusion. Anlass zur Gründung war der Contergan-Skandal, der 1962 aufgedeckt wurde, und damit verbunden das Ziel, Menschen mit körperlichen oder psychischen Benachteiligungen eine ungehinderte Teilnahme an der Gesellschaft zu ermöglichen. TV-Medienpartner ist das ZDF. Die Aktion Mensch fördert vor allem Projekte der Behindertenhilfe, zu kleineren Anteilen auch Projekte der Jugendhilfe und für Menschen in sozialen Schwierigkeiten (Wohnungslosigkeit, gewaltgeprägtes Umfeld, Entlassung aus geschlossenen Einrichtungen).
Wichtig: Der Antrag wird immer über den zuständigen Landesverband gestellt. Für Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen ist dies das Diakonische Werk des jeweiligen Bundeslandes.
Die Glücksspirale wurde eingeführt zur Finanzierung der olympischen Sommerspiele 1972 in München. Heute werden u. a. Kulturprojekte, Sportvereine und denkmalpflegerische Maßnahmen gefördert. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch die jeweiligen Bundesländer (Hamburg und Schleswig-Holstein). Die Gelder der Glücksspirale werden über die Mitgliedsverbände der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege BAGFW – Diakonie, Caritas, AWO, DRK, Paritätischer, ZWST – weiter verteilt.
Weitere Lotterien
Ansprechpartnerin
Anja Zimpel
Tel. (040) 30 62 02 79
E-Mail: zimpel@diakonie-hamburg.de
Diakonisches Werk Hamburg
Fachbereich Eingliederungshilfe und Finanzierung
Königstraße 54
22767 Hamburg