Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein
Die Finanzierung der laufenden Arbeit in Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen erfolgt aus
- Kirchensteuern
- Leistungsentgelten (z. B. Kita-Elternbeiträge oder Pflegesätze)
- Kommunalbeiträgen (z. B. Kita-Zuschüsse)
- Eigenwirtschaftlichen Leistungen und Erträgen (z. B. Veranstaltungen)
Für besondere Projekte ist eine ergänzende Finanzierung erforderlich, da diese in der Regel nicht in der Regelfinanzierung enthalten sind.
Ergänzende Finanzierung
Im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein gelten folgende Grundlagen für die Verteilung der Kirchensteuern und für Zuwendungen des Kirchenkreises
- Kirchenkreis-Satzung
- Finanz-Satzung
- Investitionsrichtlinie für besondere Baumaßnahmen
Bitte beachten Sie: Bevor Sie beim Kirchenkreis Zuwendungen einwerben können, ist eine Beratung durch bauwerk erforderlich..