Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein
![](/fileadmin/kirche_hh/kirchenkreis_hamburg-west-sh/fundraising/bilder/073_081_web.jpg)
Die Finanzierung der laufenden Arbeit in Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen erfolgt aus
- Kirchensteuern
- Leistungsentgelten (z. B. Kita-Elternbeiträge oder Pflegesätze)
- Kommunalbeiträgen (z. B. Kita-Zuschüsse)
- Eigenwirtschaftlichen Leistungen und Erträgen (z. B. Veranstaltungen)
Für besondere Projekte ist eine ergänzende Finanzierung erforderlich, da diese in der Regel nicht in der Regelfinanzierung enthalten sind.
![](/fileadmin/_processed_/3/7/csm_Logo_Kirchenkreis_Hamburg_West_SH_HHSH_3Z_4c_2_664100476b.jpg)
Ergänzende Finanzierung
Im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein gelten folgende Grundlagen für die Verteilung der Kirchensteuern und für Zuwendungen des Kirchenkreises
- Kirchenkreis-Satzung
- Finanz-Satzung
- Investitionsrichtlinie für besondere Baumaßnahmen
Bitte beachten Sie: Bevor Sie beim Kirchenkreis Zuwendungen einwerben können, ist eine Beratung durch bauwerk erforderlich..