Wenn Sie ...

... Fundraising machen wollen, dann klären Sie bitte zu erst folgende Punkte in Ihrer Kirchengemeinde bzw. kirchlichen Einrichtung:


Fundraising ist eine Leitungsaufgabe

  • Wer ist verantwortlich für das Fundraising in unserer Kirchengemeinde bzw. kirchlichen Einrichtung: ein Ausschuss, ein Team, eine Person - und welche Kompetenzen werden übertragen?
  • Wer ist die/der AnsprechpartnerIn nach außen für das gesamte Fundrasing bzw. für das aktuelle Projekt und bildet damit das „Gesicht“ unserer Fundraisingaktion in der Öffentlichkeit?
  • Wer hat wie viel (Arbeits-)Zeit zur Verfügung für dieses Projekt - z. B. Projektleitung, Assistenz, Büro?
  • Wie weit sind Sie bereit, offen über Geld zu reden? und wo sehen Sie ggf. eine Gefahr, dass durch das Reden über Geld die geistlichen Inhalte zu kurz kommen könnten?
  • Welche „Spielregeln“ (Ethikregeln) sind z. B. im Umgang mit Unternehmen und SponsorInnen in unserer Kirchengemeinde / Einrichtung für das Fundraising zu beachten?
  • Wie sollen unsere haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen und PastorInnen in das Fundraising bzw. in die aktuelle Fundraisingaktionen eingebunden werden?
  • Was bieten wir den Unternehmen (SponsorInnen) als Gegenleistung an - und was nicht?
  • Wo sind unsere „Schmerzgrenzen“ insbesondere im Umgang mit Unternehmen (SponsorInnen)?
  • Wie soll unsere „Kultur des Dankens“ aussehen?
  • Wie wird das Fundraising in die laufende Arbeit unserer Kirchengemeinde bzw. Einrichtung eingebunden?

Fundraising gehört zur Haushaltsplanung

Im Sinne einer verantwortlichen Haushalterschaft ist auf ein Ausschöpfen der Einnahmemöglichkeiten sowie auf einen sparsamen und wirtschaftlichen Einsatz der Mittel zu achten. (Art. 125 Abs. 3 Verf. Nordkirche). Das beinhaltet auch das Fundraising, das durch die Einwerbung von Geldspenden, Sachspenden und/oder Zeitspenden erfolgt. Bitte nehmen Sie deshalb das Thema Fundraising jeweils in Ihre Haushaltsberatungen für das kommende Jahr auf!

Bestandteil des zu beschließenden Haushaltsplanes ist ein Investitions- und Finanzierungsplan. (§ 2 KRHhFVO zu § 3 HhfG), in dem für jedes einzelne Projekt die geplante Investition (Ausgabe) und die dafür vorgesehene Finanzierung gegenübergestellt werden muss. Dazu gehören auch die Zuweisungen, Umlagen und Spenden sowie die Zuschüsse Dritter (z. B. Stiftungen und öffentliche Hand). Bitte erstellen Sie deshalb frühzeitig einen Plan, wie viele (zusätzliche) Mittel Sie benötigen und wie Sie dieses dann einwerben wollen!

Das Kirchliche Verwaltungszentrum (KVZ) hilft Ihnen bei der Erstellung des Haushaltsplanes und der Investitions- und Finanzierungspläne. Ich helfe Ihnen dann gerne bei den Überlegungen, wie Sie die Spenden etc. einwerben können.


Fundraising ist eine Investition

Denn "von Nichts kommt Nichts". Deshalb planen Sie bitte ein Budget von ca. 10 % der geplanten Spendensumme zusätzlich für die Fundraisingkosten ein: Dazu gehören z. B. die Kosten für

  • Entwicklung eines Layouts für alle Materialien
  • Gestaltung einer Internetseite zur Unterstützung der Fundraisingaktion
  • Druckkosten für Faltblätter und Plakate etc.
  • Benefizveranstaltungen
  • Versand eines Mailings
  • Zusätzliche Arbeitszeiten für einzelne MitarbeiterInnen, um die Fundraisingaktion durchführen zu können.

Fundraising ist auch Gemeindeentwicklung

Kirchliches Fundraising versteht sich als Beitrag zur Gemeindeentwicklung. Durch eine Spendenbitte werden Menschen - unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit! - für die kirchliche Arbeit interessiert. Die Kirchengemeinde bzw. kirchliche Einrichtung bekommt zusätzliche Kontakte "nach draußen" und lernt bisher Außenstehende kennen. Wenn nachhaltige und verlässliche Beziehungen zu den SpenderInnen aufgebaut und gepflegt werden, dann wird dies zu einer langfristigen Unterstützung ihrer Kirchengemeinde / Einrichtung führen. Neue Aktive werden für das Leben der Kirchengemeinde bzw. für die Arbeit der kirchlichen Einrichtung gewonnen.


Der Leitfaden wird fortgesetzt.
Bitte schauen Sie Anfang Janaur 2017 wieder hinein!