Quelle: Facebook-Seite der Heilsarmee Deutschland

Ethisch währt am längsten

Grundlage für das Handeln der Kirche ist die Botschaft von der Liebe Gottes zu den Menschen in Jesus Christus. Diese Liebe befreit zur Verantwortung vor Gott und zur Hinwendung zum Menschen. Die Kirche folgt diesem Auftrag in Wort und Tat. Alles Handeln im Fundraising ist eingebunden in diesen Auftrag, der im Artikel 1 Absatz 5 der Nordkirchenverfassung beschrieben ist.

Kirchliches Fundraising ist inspiriert von der Überzeugung, dass das Reich Gottes in der Welt angebrochen ist. Christinnen und Christen sind aufgerufen, Zeichen der Heilung und Hoffnung in Kirche und Gesellschaft zu setzen.

Kirchliches Fundraising orientiert sich an der Gottesebenbildlichkeit des Menschen. Darin gründen sich die Hinwendung zu allen Menschen und die Achtung ihrer Würde.

Für einander da sein und einander helfen sind selbstverständliche Aufgaben in unserem gemeinschaftlichen, christlich geprägten Leben und in der Gemeinschaft der Kirchen.

Kirchliches Fundraising ist ein Instrument zur Stärkung dieser Geschwisterlichkeit untereinander.

Ehren- und hauptamtliches Fundraising wirbt aktiv um ehrenamtliche und finanzielle Gaben sowie den Aufbau und die Pflege von Beziehungen.


Grundregeln

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland empfiehlt, im kirchlichen Fundraising auf allen kirchlichen Ebenen folgende zehn Grundregeln im Sinne eines fairen Verhaltenskodex und einer Vertrauensgrundlage zu beherzigen.

  1. WÜRDE: Wir achten die Würde derer, die die Spende geben und derer, die sie empfangen. Menschen in Notlagen dürfen nicht für die Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung instrumentalisiert werden.
  2. GESETZ: Wir handeln im kirchlichen Fundraising stets im Rahmen der geltenden staatlichen und kirchlichen Gesetze und Bestimmungen.
  3. GEMEINWOHL: Wir stärken durch unser berufliches und persönliches Engagement kirchliche Arbeit und Kooperationen auf lokaler und regionaler Ebene, auch über den Rahmen der Landeskirche hinaus.
  4. VERPFLICHTUNG: Alle ethischen und rechtlichen Grundsätze kirchlicher Arbeit gelten entsprechend für das Fundraising. Zweck und Ziel des kirchlichen Fundraising ist die Förderung kirchlicher und diakonischer Arbeit. Fundraiserinnen und Fundraiser üben ihre Tätigkeit offen, integer, wahrhaftig, ehrlich und mit Freude aus.
  5. TRANSPARENZ: Wir verpflichten uns, unter Berücksichtigung der Rechtslage, über alle Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem beworbenen Projekt stehen, eine optimale öffentliche Transparenz herzustellen. Spendenzwecke und Stiftungsanliegen werden stets wahrheitsgemäß beschrieben. Die Arbeit und die Ziele der jeweiligen Institution und die Rechnungslegung sollten in einem Jahresbericht veröffentlicht werden. Dabei werden Werbe- und Verwaltungskosten sowie eine evtl. Vergütung der Fundraiserinnen und Fundraisern in getrennter Form dokumentiert.
  6. MITTELHERKUNFT: Wir sind aufmerksam, wann, von wem und aus welchen Quellen wir Geld und Unterstützung annehmen. Eine Zuwendung muss in ihrer Intention zum kirchlichen Anliegen passen, ansonsten gilt es sie abzulehnen.
  7. MITTELVERWENDUNG: Spenden, Schenkungen, Stiftungsmittel, Erbschaften und Zuschüsse werden nur zum vereinbarten oder in der Satzung festgelegten Zweck verwendet. Spenden sollen zeitnah innerhalb der gesetzlichen Fristen für das entsprechende Projekt verwendet werden. Abweichungen müssen mit der Spenderin / mit dem Spender geklärt werden. Gegebenenfalls muss die Spende zurückgegeben werden.
  8. FREIE ENTSCHEIDUNG: Wer spendet, stiftet oder vererbt, handelt freiwillig und uneigennützig. Jeder Gabe, auch der Absicht zu geben, gebührt hoher Respekt und Anerkennung. Daher verbietet sich manipulatives oder drängendes Vorgehen oder das Ausüben moralischen Drucks. Die Höhe der Gabe darf niemals ausschlaggebend sein für die Beachtung in unserer Kirche. Von Haustür- und Straßensammlungen sollte Abstand genommen werden, insofern sie nicht in einem bereits etablierten Kontext geschieht.* Die Spendenentscheidung oder z.B. die Unterzeichnung einer Fördermitgliedschaft soll die Spenderin / der Spender frei und gut bedacht für sich allein treffen können. Für eine Spendenentscheidung wird immer herzlich gedankt.
    *Anmerkung: Das freiwillige Kirchgeld mit Empfehlungen für die Höhe des Betrages und Haustürsammlungen sind in Mecklenburg-Vorpommern organisch gewachsene Fundraising-Instrumente.
  9. PRIVATSPHÄRE: Wir respektieren die Interessen und Vorgaben von Spenderinnen und Spendern. Persönliche Kenntnisse über Spenderinnen und Spender werden geschützt und nur mit ihrer jeweiligen Zustimmung eingesetzt.
  10. DATENSCHUTZ: Alle Bestimmungen des geltenden, staatlichen und kirchlichen Datenschutzes werden eingehalten. Insbesondere werden Spender- und Mitgliederlisten nicht veröffentlicht, getauscht oder verkauft. Spenderdaten werden ausschließlich auf kirchlichen Rechnern gespeichert und gepflegt.

Hier noch einmal die Grundregeln zum Download


Weitere Ethikregeln

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Sowie eine Studie über die