Legal, einfach, fair: Für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs!


Der zivilgesellschaftliche Gesetzesentwurf, geschrieben von drei Juristinnen der Expert*innenkomission und in Auftrag gegeben von über 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verbänden ist der Regierung übergeben worden.

Hier die Presseerklärung und hier der Entwurf.

Hier ist wirklich etwas historisches gelungen: Die Zivilgesellschaft hat sich auf den Weg gemacht, die Probe aufs Exempel zu liefern: Der Schwangerschaftsabbruch muss nicht nur (laut Kommission), sondern KANN in Deutschland anders geregelt werden als § 218 es tut – im Einklang mit dem Grundgesetz, internationalen Menschenrechten und internationaler Gesundheitsevidenz. Wie ein Gesetz in diesem Sinne aussehen kann, zeigt unser Gesetzentwurf, und gibt damit einen konkreten Impuls für nächste politische Schritte. Jetzt sind Bundesregierung bzw. Bundestag dran! 

 

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung 

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