Familiennachzug Ein Recht auf Familie für alle

Wiedersehen im Rahmen des Familiennachzugs wie auf diesem Symbolbild sind emotional: Zum Teil haben sich Familien mehrere Jahre nicht gesehen, wenn sie sich wieder in die Arme schließen können.

Hussain (*Name geändert) wartet mit zwei seiner Söhne seit mehr als fünf Jahren darauf, seine Frau und seine weiteren Kinder wieder in den Arm nehmen zu können. Sein jüngster Sohn hat den Großteil seines Lebens ohne seine Mutter verbracht. Zu dritt haben sie vorerst in Hamburg Schutz gefunden und sind endlich in Sicherheit vor Gewalt und Terror in Syrien. Aber die Sorgen um die anderen Familienmitglieder, sowie die Trauer über das Getrennt-Sein lassen den Familienvater nicht los.

Die Flüchtlingsbeauftragten und Fachstellen der evangelischen Kirche in Hamburg begleiten viele Menschen wie Hussain und die dazugehörigen Familien. Aufgrund der gesetzlichen Lage stehen sie diesen Schicksalen oft hilflos gegenüber.

„Weltweit werden Millionen von Familien durch Krieg, Verfolgung und Perspektivlosigkeit auseinandergerissen. Auch in Deutschland sind hunderttausende Menschen betroffen“, sagt Christoph Grüll, der für die evangelische Kirch in Hamburg in der Flüchtlingsarbeit tätig ist. „Sie warten teilweise Jahre lang in Ungewissheit und oft auch vergeblich darauf, ihre Eltern, Kinder, Geschwister oder Großeltern wiederzusehen.“

 

Aktion #FamilienGehörenZusammen

Den Internationalen Tag der Familie am 15. Mai haben ProAsyl und zahlreiche mitunterzeichnende Organisationen zum Anlass genommen, auf diese Situation aufmerksam zu machen. Sie fordern die Einhaltung des Grundrechts auf ein Familienleben, und bewerben die Initiative mit dem Hashtag #FamilienGehörenZusammen! ProAsyl hat den Aufruf an die deutsche Politik veröffentlicht, der mittlerweile von über 200 Organisationen unterzeichnet wurde, darunter zahlreiche kirchliche und diakonische Einrichtungen.

„In einem Zustand des Wartens und Bangens ist es schwer, wirklich anzukommen“, sagt Magdalena Zimmermann, Flüchtlingsbeauftragte in der evangelischen Kirche in Hamburg. „Und solange die legalen Möglichkeiten für Menschen eingeschränkt werden, ihre Familien wiederzusehen, provoziert die Politik, dass sie gefährliche Wege auf sich nehmen, um einander wiederzusehen und selbst innerhalb Europas leiden Menschen darunter, nicht beieinander sein zu können.“

Familiennachzug ist seit 2018 schwieriger geworden

Seit dem 1. August 2018 hat Deutschland den Familiennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutz streng limitiert, nachdem er zuvor sogar gänzlich ausgesetzt worden war. Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Dabei handelt es sich überwiegend um Menschen aus Syrien, Afghanistan und Eritrea.

Zimmermann und Grüll erläutern den Aufruf von ProAsyl: „Seit der Neuregelung im August 2018 gilt, dass pro Monat maximal 1000 Menschen zu ihren Angehörigen nach Deutschland einreisen dürfen“, sagt Grüll. „Aber dieses Kontingent wird nicht ausgeschöpft.“ So seien im gesamten Jahr 2020 nur 5300 entsprechende Visa erteilt worden.

„Hinzu kommt, dass Menschen über Jahre hinweg in den bürokratischen Verfahren hängen, bis Termine für Visumsanträge endlich vergeben und schließlich auch bearbeitet werden“, sagt Zimmermann. Digitale Anträge seien nicht möglich. „Minderjährige Geschwisterkinder sind vom Familiennachzug ausgeschlossen, was vor allem Eltern vor die unmögliche Wahl stellt, sich zwischen Kindern in Krisen- und Konfliktregionen und ihren Kindern in Deutschland zu entscheiden.“

 

Regeln bei Fachkräfteeinwanderung als Vorbild?

Dabei geht es auch anders, meinen in der Flüchtlingsarbeit engagierte Menschen. Die Regelungen zur (beschleunigten) Fachkräfteeinwanderung sind ein Beispiel. Hier gibt es keine vergeichbar großen Hürden. „Die Gleichstellung von subsidiär Geschützten und anerkannten Flüchtlingen wären machbare und konkrete Schritte, um Menschen ein gemeinsames Leben als Familie zu ermöglichen,“ sagt Grüll.

Der Aufruf von ProAsyl mit diesen Forderungen steht bereits online und soll weiter von Organisationen und Einrichtungen unterzeichnet werden. Zimmermann und Grüll sind sich einig: „Wir als Kirche wollen ein Zeichen setzen, dass das Recht auf Familie für jeden Menschen unabhängig von rechtlichem Status oder finanziellen Möglichkeiten gelten muss.“


Bei Fragen zum Thema helfen die Flüchtlingsbeauftragten der evangelischen Kirche in Hamburg weiter.

Magdalena Zimmermann, Flüchtlingsbeauftragte im Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein. Kontaktdaten sind hier zu finden.

Christoph Grüll arbeitet bei der Fachstelle Migration und Asyl im Kirchenkreis Hamburg-Ost. Telefon 040 51 90 00-888,  Mobil  0176 / 11 43 20 85, c.gruell@kirche-hamburg-ost.de

Mehr zum Thema Flucht, Migration und Asyl erfahren Sie bei hamburgasyl, der Arbeitsgemeinschaft Kirchliche Flüchtlingsarbeit