Corona-Pandemie Neue Handlungsempfehlungen der Nordkirche


Auf dem gesamten Gebiet der Nordkirche könnten voraussichtlich ab dem 10. Mai erstmals wieder Sonntagsgottesdienste in Kirchen möglich sein. Eine Entscheidung darüber, ob und ab wann diese Möglichkeit genutzt werde, sowie über konkrete Schutzkonzepte und Gottesdienstformen liegt bei den Kirchengemeinderäten, die dazu noch beraten und beschließen. Die Gemeinden wurden über die Kirchenkreise in einem Schreiben entsprechend informiert.

„Ich bin froh, dass die Kirchengemeinden auf dem Gebiet der Nordkirche nun wieder selbst entscheiden können, ob Gottesdienste in ihren Kirchen gefeiert werden", kommentiert Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt, „In den letzten Wochen ist deutlich geworden, dass viele Menschen innerhalb und außerhalb der christlichen Kirchen dem Sonntagsgottesdienst eine große Bedeutung beimessen – für ihr persönliches Glaubensleben ebenso wie für die öffentliche Relevanz des Evangeliums. Vor Ort ist nun jeweils abzuwägen, welcher Weg in den nächsten Wochen angebracht ist. Es wird Gemeinden geben, die sich für Gottesdienste unter den geltenden Schutz- und Hygienekonzepten entscheiden. Andere werden in letzter Zeit neu entwickelte und erprobte analoge und digitale Formen für Verkündigung und Gemeinschaft fortsetzen oder traditionelle und neue Formen kombinieren. Ich traue den Menschen in unserer Kirche zu, dass sie dazu auf dem Hintergrund ethischer und theologischer Abwägungen verantwortliche Entscheidungen treffen. Mit den vorliegenden Handlungsempfehlungen unserer Kirche bekommen die Verantwortlichen vor Ort dafür einen hilfreichen Orientierungsrahmen.“


Im Blick auf gottesdienstliche Zusammenkünfte beinhalten die Empfehlungen (PDF) vor allem:

  • Mindestabstand von zwei Metern in allen Richtungen zwischen den Teilnehmenden (außer zwischen Angehörigen eines Haushaltes)
  • kleine Teilnehmer- bzw. Besucherzahl, orientiert an den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes
  • Hygienemaßnahmen (Möglichkeit zur Hand-Desinfektion am Eingang, Tragen von Mund-Nasen-Schutz, auch „Alltagsmaske“ oder „Community-Maske“ genannt)
  • Aufnahme der Kontaktdaten der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten
  • Bitte um Verzicht auf Teilnahme am Gottesdienst bei Krankheitssymptomen.


Um zu verhindern, dass Menschen aus Platzgründen nicht am Gottesdienst teilnehmen können, könnten beispielsweise auch mehrere Gottesdienste zu verschiedenen Uhrzeiten oder Andachten an Wochentagen eine Überlegung sein. Die Nordkirche empfiehlt zudem, das Online-Streaming weiterhin zu nutzen und auszubauen, auch für Gottesdienste, bei denen Teilnehmende physisch anwesend sind.

Für speziellere kirchliche Anlässe im Bereich von Taufen, Konfirmationen, Trauungen oder Trauerfeiern sowie zu Fragen des kirchlichen Lebens insgesamt und des Dienstes von Pastorinnen, Pastoren und Mitarbeitenden sind ebenfalls Empfehlungen erarbeitet worden. Verantwortlich für die Gestaltung des kirchlichen Lebens in den Kirchengemeinden sind laut Verfassung der Nordkirche immer die jeweiligen Kirchengemeinderäte. Das gelte auch für die Festlegung und Umsetzung der jeweiligen kirchengemeindlichen Schutzkonzepte. Dabei sind die Rechtsverordnungen der Bundesländer, die derzeit überarbeitet werden, einzuhalten, so der Hinweis.

Die neuen Handlungsempfehlungen spiegeln den Diskussionsprozess innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie zwischen EKD, Bundesregierung und Länderregierungen wider, heißt es abschließend. Ihnen lägen auch eine Verständigung mit der katholischen Kirche sowie Gespräche mit jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften zugrunde.