Gottesdienste wieder mit Besuchern Die (kleine) Freiheit

Du bist nicht allein, heißt es auch wieder für die Pastorinnen und Pastoren bei den Gottesdiensten.

… Religiöse Veranstaltungen oder Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen oder Synagogen sowie in den Kulträumen anderer Glaubensgemeinschaften oder Weltanschauungsgemeinschaften sind zulässig …so schreibt es der Hamburger Senat in seiner aktuellen Presseinformation. Eine gute Nachricht für Kirchengemeinden, denn die Zeit der Gottesdienste vor leeren Bänken ist damit vorbei.

Die Gemeinden sind in der Verantwortung ein sinnvolles Konzept zum Infektionsschutz vorzulegen. Gefordert ist ein Abstand von 1,5 Meter zwischen Personen, die nicht in derselben Wohnung leben und eine Begrenzung der Teilnehmerzahl. Menschen mit Krankheitssymptomen, die auf Corona hindeuten könnten, dürfen nicht am Gottesdienst teilnehmen. Die Nordkirche hatte bereits am 1. Mai eine Handlungsempfehlung an ihre rund 1000 Kirchengemeinden verschickt, an denen sich die Verantwortlichen vor Ort orientieren können. In Schleswig-Holstein sind bereits seit dem 04. Mai wieder Gottesdienste erlaubt, allerdings auch dort mit großen Einschränkungen.

 

Lockerungen auch bei Trauerfeiern

Auch Trauerfeiern und Bestattungen in Kirchen, Kapellen oder auch im Freien, sind ab dem 06. Mai mit mehr Menschen gestattet, als vorher. Der zulässige Teilnehmerkreis wird über die engste Familie hinaus auf persönliche Freunde und enge Bekannte erweitert. Auch hier gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.