Die Gemeinden sind in der Verantwortung ein sinnvolles Konzept zum Infektionsschutz vorzulegen. Gefordert ist ein Abstand von 1,5 Meter zwischen Personen, die nicht in derselben Wohnung leben und eine Begrenzung der Teilnehmerzahl. Menschen mit Krankheitssymptomen, die auf Corona hindeuten könnten, dürfen nicht am Gottesdienst teilnehmen. Die Nordkirche hatte bereits am 1. Mai eine Handlungsempfehlung an ihre rund 1000 Kirchengemeinden verschickt, an denen sich die Verantwortlichen vor Ort orientieren können. In Schleswig-Holstein sind bereits seit dem 04. Mai wieder Gottesdienste erlaubt, allerdings auch dort mit großen Einschränkungen.
Lockerungen auch bei Trauerfeiern
Auch Trauerfeiern und Bestattungen in Kirchen, Kapellen oder auch im Freien, sind ab dem 06. Mai mit mehr Menschen gestattet, als vorher. Der zulässige Teilnehmerkreis wird über die engste Familie hinaus auf persönliche Freunde und enge Bekannte erweitert. Auch hier gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.
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Schleswig-Holstein: Anforderungen an Schutzkonzepte für Gottesdienste
Hamburg / FHH: Anforderungen an Schutzkonzepte für Gottesdienste