Die Verwaltungsrichter verwiesen auf den Bebauungsplan, der das Gebiet an der Sophienterasse als besonders geschütztes Wohngebiet ausweist. Als Anlage für soziale Zwecke sei die geplante Einrichtung in dem genehmigten Umfang nicht zulässig, heißt es in der Begründung des Gerichts.
Bei einer Unterbringung von Wohnungslosen und Flüchtlingen handele es sich zudem nicht um eine Wohnnutzung im engeren Sinne, so die Richter. Dazu fehle es an der auf Dauer angelegten Häuslichkeit und an der Freiwilligkeit des Aufenthalts.
Im Frühjahr sollten die ersten Flüchtlinge einziehen
Kurz nachdem die Baugenehmigung im Oktober des vergangenen Jahres vorlag, hatten Anwohner geklagt, weil sie die Unterbringung von Flüchtlingen in dem Wohngebiet an der Alster für rechtswidrig halten. Dennoch begannen die Umbau arbeiten.
In dem alten Bürogebäude sollen 23 Wohnungen entstehen, zwischen 50 und 200 Quadratmeter groß. Im Frühjahr sollten die ersten von rund 220 Flüchtlingen in das ehemalige Kreiswehrersatzamt einziehen, vor allem Familien.
Scholz: "Wir werden diese Entscheidung nicht akzeptieren"
Das Bezirksamt kündigte eine Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht an. Als Baugenehmigungsbehörde halte es daran fest, dass Einrichtungen für soziale Zwecke auch im Baustufenplan Harvestehude/Rotherbaum zulässig seien.
Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz begrüßte, dass das Bezirksamt gegen die Gerichtsentscheidung vorgeht. "Wir können und werden diese Entscheidung nicht akzeptieren", sagte Scholz. "Es darf nicht darauf hinauslaufen, dass Unterkünfte für Flüchtlinge in einigen Stadtteilen möglich sind und in anderen nicht."
Flüchtlingsinitiative hofft auf positives Ende des Verfahrens
Henrikje Blandow-Schlegel, Vorsitzende des Vereins Flüchtlingshilfe Harvestehude, sagte, sie gehe davon aus, dass der vorläufige Beschluss im Laufe des Verfahrens eine positive Wendung nehme und am Ende zu Gunsten der Flüchtlinge ausfalle. Alles andere sei eine "gesellschaftliche und politische Katastrophe".
Die Flüchtlinge lebten in Hamburg bereits unter zum Teil unwürdigen Umständen. Die Erstaufnahmestellen müssten durch die Bereitstellung von Folgeunterbringungen dringend entlastet werden.
Die Menschen in Harvestehude seien für die Unterkunft. Die direkten Anwohner hätten ihre Anfangsskepsis überwunden und zeigten Hilfsbereitschaft, so Blandow-Schlegel weiter. Die Initiative habe mitlerweile über 90 Mitglieder und 150 ehrenamtliche Helfer. Wenn die Entscheidung des Gerichts Bestand habe, sei das ein Sieg einer kleinen Minderheit über die große Mehrheit der Bevölkerung.