Es bestätigte den bereits verhängten Baustopp und wies eine Beschwerde der Stadt gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück. "Damit bleibt es dabei, dass das Vorhaben einstweilen nicht verwirklicht werden kann", teilte das Gericht am Montag mit. Die Stadt möchte in dem seit 2012 leer stehenden Haus 220 Flüchtlinge unterbringen.
Die Befürworter des Baustopps bezogen sich auf den sogenannten Gebietserhaltungsanspruch: Der geltende Bebauungsplan weise das Gebiet als besonders geschütztes Wohngebiet aus. Bei der Unterbringung von Wohnungslosen und Flüchtlingen in der vorgesehenen Art und Weise "handele es sich nicht um eine Wohnnutzung im engeren Sinne, sondern um eine wohnähnliche Nutzung in einer sozialen Einrichtung".
Einen Vergleichvorschlag des Oberverwaltungsgerichts hatten die Kläger zuvor abgelehnt. Er sah vor, die geplante Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge auf 190 zu reduzieren und den Standort nach zehn Jahren wieder zu schließen.
Nun will der zuständigen Bezirk Eimsbüttel einen neuen Bebauungsplan für Harvestehude aufstellen. Dieser würde ermöglichen, dauerhaft 220 Flüchtlinge im ehemaligen Kreiswehrersatzamt in der Sophienterrasse unterzubringen. Ein neuer Bebauungsplan kann aber frühestens in etwa einem Jahr in Kraft treten.