Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt
In seiner Sitzung am 8. Januar 2024 hat der Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Wandsbek einstimmig die hier vorgelegte Version des Schutzkonzeptes zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt und allen anderen Formen von Gewalt beschlossen.
Hier ein kurzer Auszug aus dem Konzept:
Verhaltenskodex
In unserem Verhaltenskodex für Mitarbeiter im kinder- und jugendnahen Bereich sind Regeln formuliert, wie wir in unserer Gemeinde miteinander umgehen möchten. Grundlage unseres Verhaltenskodex ist eine Selbstverpflichtungserklärung, die im Wortlaut bereits seit 2011 in der Nordelbischen Kirche/Nordkirche eingeführt, im Präventionsgesetz verankert und durch eine Verwaltungsvorschrift verbindlich ist. Die darin genannten Regelungen dienen den Mitarbeitern als Orientierungsrahmen für ihren grenzachtenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Durch einen offenen und transparenten Umgang soll ein Klima geschaffen werden, in dem die Inhalte der Selbstverpflichtungserklärung gegenseitig eingefordert werden.
Ziel unseres Verhaltenskodex ist es:
- Kinder und Jugendliche vor Grenzverletzungen und sexueller Gewalt zu schützen
- Mitarbeitern Handlungssicherheit im Alltag zu geben und die Positionierung gegenüber Grenzverletzungen und sexueller Gewalt zu erleichtern
- Mitarbeiter vor falschem Verdacht zu schützen
- die Grauzone zwischen normalem und grenzüberschreitendem Verhalten zu minimieren
- Grenzverletzungen früher wahrzunehmen, zu benennen und sich Hilfe zu holen
- ein fachlich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis, auf der Grundlage eines respektvollen Umgangs und einer offenen Kommunikationskultur gegenüber Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten
- regelmäßig das eigene Verhalten zu reflektieren und einen professionellen Umgang mit Nähe und Distanz zu pflegen und zu fördern
Die Mitarbeiter*innen sollen dabei stets klar, konsequent und fehlerfreundlich bleiben, denn Regelverstöße können vorkommen.
Unterschriebene Selbstverpflichtungserklärungen verbleiben grundsätzlich beim Unterzeichnenden, eine Kopie wird in der Kirchengemeinde aufbewahrt.
Ergänzend zur Selbstverpflichtungserklärung können einzelne Gruppen eigene Verhaltenskodizes, die auf ihre jeweiligen Anforderungen zugeschnitten sind, miteinander entwickeln und verabreden.
Regelübertretungen bzw. die Nichtbeachtung von Verhaltenskodizes bewirken Konsequenzen, über deren Art, Umfang und Durchsetzung die Verantwortlichen aus den Gruppen, der Jugendleiterrunde, dem Jugendausschuss oder dem Kirchengemeinderat jeweils gemeinschaftlich beraten und entscheiden.
Ansprechpersonen/Beschwerdestellen
Beschwerden in persönlichen Angelegenheiten sollen in unserer Kirchengemeinde als konstruktive Kritik wahrgenommen werden, die auf Missstände hinweisen und dazu beitragen können, diese zu beseitigen. Beschwerden sollen in eigens dafür entwickelten Verfahren angenommen werden, damit Missstände, u. a. auch Vermutungen über sexualisierte Gewalt oder andere Formen der Kindeswohlgefährdung, möglichst früh bekannt und bearbeitet werden. Beschwerdeverfahren machen deutlich, wie mit Kindern, Jugendlichen, Eltern, anderen Gemeindemitgliedern und Mitarbeitern in der Kirchengemeinde umgegangen wird, die sich in persönlichen Angelegenheiten beschweren. Beschwerdeverfahren zählen nach dem Bundeskinderschutzgesetz, § 45 Absatz 2 SGB VIII, zu den Voraussetzungen der Betriebserlaubnis einer Einrichtung.
Bei Kenntnisnahme jeglicher Form von sexualisierter Gewalt sind Mitarbeitende gemäß § 36 Präventionsgesetz der Nordkiche (Meldepflicht) verpflichtet, unverzüglich die unabhängige Meldebeauftragte des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost, Frau Jette Heinrich, 040/519 00 04 72, 0176/19 51 98 96, j.heinrich@kirche-hamburg-ost.de, darüber zu informieren.
Ansprechpersonen in der Kirchengemeinde
Kinder, Jugendliche, Eltern, andere Gemeindemitglieder und Mitarbeiter haben das Recht, sich jederzeit in persönlichen Angelegenheiten an die Pastor*innen, die pädagogischen Mitarbei-ter*innen oder an die Gemeindeleitung zu wenden und sich über Missstände zu beschweren. Dies kann im direkten persönlichen Gespräch, telefonisch oder schriftlich, aber auch z.B. über Beschwerdeformulare oder eine „Feedback-Box/Kummerkasten“ erfolgen, ebenso in Feedbackrunden oder in Gruppenstunden oder über Rückfragen. Beschwerden in persönlichen Angelegenheiten werden ernst genommen, bearbeitet, ggf. weitergeleitet und gemeldete Missstände so schnell wie möglich ausgeräumt.