Der Gesetzentwurf wurde bei nur drei Gegenstimmen und fünf Enthaltungen angenommen. In der Landessynode haben 156 Frauen und Männer aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern Sitz und Stimme. Voraussichtlich Anfang November wird das Gesetz in Kraft treten, wenn es im kirchlichen Gesetz- und Verordnungsblatt steht.
In der Debatte verwies Landesbischof Gerhard Ulrich darauf, dass mit der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften keine Entwertung der Ehe verbunden ist. "Eine Amtshandlung – auch die Trauung – segnet nicht die Lebensform. Sondern: In ihr werden Menschen gesegnet, die sich miteinander auf den Weg machen", sagte Ulrich. Dies sei ein riesiger, nicht nur theologischer Unterschied.
Im Zuge der Diskussion wurde ein Antrag der Kirchenkreissynode Hamburg-Ost zurückgezogen. Dieser verlangte, dass auch bei Homosexuellen der Begriff "Traugottesdienst" verwendet wird. Die Nordkirche mit ihren 2,1 Millionen Mitgliedern ist jetzt die fünfte Landeskirche in Deutschland, in der gleichgeschlechtliche Paare in einem öffentlichen Gottesdienst getraut werden können.
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