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Alle Kirchenmitglieder, die bis zum 13. November 2016 14 Jahre alt geworden sind. Die Wahlberechtigten haben in den vergangenen Wochen per Post eine Wahlkarte erhalten.
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Das ist möglich. Bitte den Personalausweis oder ein anderes amtliches Dokument wie einen Reisepass mitbringen.
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Wo sich Ihr Wahllokal befindet und wann es geöffnet hat, steht auf Ihrer Wahlkarte. Wenn Sie diese verloren haben: Schauen Sie auf der Website Ihrer Gemeinde oder fragen Sie dort nach. Wenn Sie nicht sicher sind, zu welcher Gemeinde sie gehören: Geben Sie bei der Gemeindesuche auf kirche-hamburg.de einfach die Straße ein, in der Sie wohnen und die Gemeinde wird Ihnen angezeigt. Oder Sie fragen beim ServiceTelefon Kirche und Diakonie nach. Mitarbeiterinnen sind wochentags von 8 bis 18 Uhr und am Wahlsonntag von 8 bis 19 Uhr unter 040/30 620 300 erreichbar.
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Ja, das ist jetzt noch möglich. Der Antrag für die Briefwahl muss spätestens am 25. November in Ihrer Kirchengemeinde vorliegen. Sie können ihn auch mündlich im Gemeindebüro stellen.
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Ausschlaggebend ist die aktuelle Adresse in Ihrem Ausweis. Wenn Sie umgezogen sind, aber noch nicht umgemeldet, dann wählen Sie in ihrer „alten“ Kirchengemeinde.
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Die Kandidaten haben sich in den vergangenen Wochen in ihren Gemeinden vorgestellt. Sie präsentieren sich auch im Gemeindebrief oder auf der Website Ihrer Gemeinde.
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Je nachdem wie groß eine Gemeinde ist, variiert die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder und somit auch die Anzahl der abzugebenden Stimmen. Sie können pro Kandidat nur eine Stimme abgeben. Es ist auch in Ordnung, weniger Stimmen abzugeben.
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Die ehrenamtlichen Kirchengemeinderäte leiten die 171 Gemeinden in und um Hamburg. Sie sorgen mit den Pastoren für die Verkündigung des Evangeliums in den Gottesdiensten. Sie verwalten Finanzen, sind verantwortlich für Personal, Vermögen, Grundstücke und Gebäude. Sie sind zuständig für die Kinder, Jugend- und Altenarbeit sowie für die Kirchenmusik. Und sie wählen die Kirchenkreissynoden, die wiederum Frauen und Männer in die Landessynode als höchstes Kirchenparlament der Nordkirche wählen.
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Alle 1,9 Millionen Mitglieder der Nordkirche in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sind zwischen dem 13. und dem 27. November zur Wahl aufgerufen. Kirchengemeinden in Mecklenburg und Pommern wählen an bis zu drei Terminen in diesem Zeitraum. Alle anderen Gemeinden wählen nur am 27. November, dem 1. Advent.
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