Die Bischöfin für Hamburg und Lübeck sieht in dem neuen Feiertag einen Tag des gesellschaftlichen Aufbruchs wird: „Im Mittelpunkt könnte die Frage stehen: Wie verhält sich das Gewissen des Einzelnen zum Zusammenleben in der Gesellschaft? Was sind die verbindenden Werte in einer auseinander driftenden Welt? Auch das Recht auf Freiheit und auf Bildung gehört für mich dazu. Und ich bin sicher, dass es uns allen gemeinsam gelingen wird, den neuen gesetzlichen Feiertag positiv zu füllen.“
Die Hamburgische Bürgerschaft votierte am Mittwoch mit 66 von 121 Stimmen für den Antrag. Damit wird in erster Linie der norddeutsche Reformator und Luther-Freund Johannes Bugenhagen (1485-1558) gewürdigt. So habe Bugenhagen in seiner Stadt- und Kirchenordnung gute Schulen für die Jugend und Unterstützung für die Armen gefordert. Er habe damit den Grundstein für ein neuzeitliches Schul- und Sozialwesen in Hamburg gelegt. Anders als Luther habe sich Bugenhagen für die Rechte der Juden eingesetzt, betonte die SPD-Politikerin Dora Heyenn.
Kein "Luther-Gedenktag"
So sei der Tag der Reformation kein "Luther-Gedenktag", sagte die Grünen-Abgeordnete Stefanie von Berg. Er stehe für eine Erneuerung der Gesellschaft und den Aufbruch in eine moderne Welt. Dazu zähle auch die Freiheit, ohne Religion leben zu wollen. Die Reformation präge das Menschenbild bis heute, betonte Ekkehard Wysocki (SPD). Hamburg sei mit seinen Islam-Staatsverträgen und der Akademie der Weltreligionen "Hauptstadt des interreligiösen Dialogs". Der Reformationstag würdige den Beitrag der christlichen Religion in der Geschichte, sagte Dietrich Wersich (CDU). Dies könne man auch anerkennen, ohne Mitglied der Kirche zu sein.
Neben dem Reformationstag standen auch andere Termin zur Debatte. 14 Abgeordnete aus unterschiedlichen Fraktionen votierten für den Internationalen Frauentag am 8. März. Neun Abgeordnete der Linken-Fraktion stimmten für den 8. Mai als Tag der Befreiung vom Faschismus. 18 Abgeordneten aus der SPD- und AfD-Fraktion stimmten dafür, dass der 23. Mai als Tag des Grundgesetzes gesetzlicher Feiertag werden soll. Die Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachen hatten sich Anfang Februar auf den 31. Oktober als gemeinsamen Feiertag geeinigt.
In Schleswig-Holstein wurde der neue Feiertag vorige Woche beschlossen, in Niedersachsen und Bremen ist die Einführung geplant. In Mecklenburg-Vorpommern ist der 31. Oktober bereits Feiertag.