Die Leistungen sind nach dem Asylbewerberleistungsgesetz allerdings eingeschränkt: So dürfen etwa nur akut auftretende Krankheiten versorgt werden. Kritik daran gibt es immer wieder. So starb erst Anfang Februar ein zehn Monate altes Flüchtlingskind aus einer Erstaufnahme an multiplem Organversagen. Der Vorwurf der Eltern: Die Ärzte hätten auch beim zweiten Termin eine Überweisung des Kindes in ein Krankenhaus abgelehnt.
Trotzdem ist die Gesundheitskarte aus Sicht der Experten ein Fortschritt. Denn die Entscheidung, was medizinisch notwendig ist, liegt bei den Ärzten. „Nicht mehr medizinische Laien in den Behörden entscheiden darüber, was bewilligt wird“, sagt Christine Göpner-Reinecke, Sprecherin des AOK-Bundesverbands.
Die Karte spart Verwaltungsaufwand
Frank Burmester, Referatsleiter in der Hamburger Sozialbehörde, sieht auch finanzielle Vorteile. Vor allem könnten Verwaltungskosten von rund 1,6 Millionen Euro pro Jahr vermieden werden. Denn komplizierte Verträge mit Ärzten und anderen Leistungserbringern fielen weg. Auch die Abrechnungen erledigten nun die Profis in der Krankenkasse.
Die Bundesländer sind nicht verpflichtet, Gesundheitskarten an Asylbewerber auszugeben - Bremen und Hamburg gehören zu den Vorreitern. Dementsprechend zeigt sich ein „Flickenteppich“, der für alle Beteiligten ein Problem sei, sagt Göpner-Reinecke vom AOK-Bundesverband. Immerhin will unter anderem Schleswig-Holstein dieses Jahr die Karte flächendeckend einführen. Bayern, Sachsen und Thüringen hingegen nicht.
Göpner-Reinecke weist darauf hin, dass die Kosten für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen weit unter den Ausgaben blieben, die für die regulär Versicherten anfielen. "Es kommen sehr viele junge Menschen, die in der Regel fit sind.“ Meist ginge es bei Arztbesuchen nur um Erkältungskrankheiten oder Wunden an den Füßen.