Das sei nur schwer mit dem ärztlichen Ethos zu vereinbaren. "Der Arzt wird zu einem Sozialrichter, der den einen besser behandelt als den anderen, nur weil er Flüchtling ist", kritisierte der Hamburger Radiologe. Montgomery forderte vom Bund, die entsprechenden "einschränkenden Paragrafen des Asylbewerberleistungsgesetzes aufzuheben".
Bundesweit sollten Asylsuchende und Flüchtlinge eine Gesundheitskarte erhalten wie jeder Kassenpatient. "Der leichte Zugang zur ärztlichen Versorgung verhindert, dass Krankheiten sich verschlimmern und reduziert somit am Ende die Kosten", begründete Montgomery seinen Vorstoß. Er hoffe, "dass endlich alle Kommunen mitziehen und entsprechende Verträge mit den Kassen auf den Weg bringen".
In einzelnen Bundesländer, darunter Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg, gibt es bislang eine elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge. Sie ermöglicht Asylsuchenden einen Arztbesuch ohne vorherige Behördenerlaubnis.
Sie erhalten damit allerdings keine zusätzlichen medizinischen Behandlungen. Bis zu ihrer Anerkennung haben Flüchtlinge nur ein Anrecht auf Versorgung im Notfall. Präventionsuntersuchungen können nur Schwangere erhalten.