Lägen Abschiebungshemmnisse vor, würde beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) um einen erneute Prüfung der Schutzbegehren nachgesucht, erklärte Pröpstin Ulrike Murmann. Die von Abschiebung bedrohten Roma-Familien hätten zu diesem Zweck eingewilligt, ihre individuelle Situation offenzulegen. Die Gruppe hält sich seit einer Woche im Michel auf. Zu den 40 Mitgliedern gehören 28 Kinder.
Es handele sich bei der Unterstützung durch Gemeinde und Kirchenkreis um humanitäre Hilfe, nicht um Kirchenasyl, so Murmann weiter. „Wenn sich herausstellt, dass Verfahren sich als aussichtslos erweisen, sind auch wir an den Grenzen unserer Möglichkeiten angekommen.“
"Jeder Einzelfall muss geprüft werden"
Sie erachte die Lage der Roma und anderer Minderheiten in den drei Ländern des Westbalkans - Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien - allerdings als „bedrohlich“, sagte Murmann weiter. Diese seien rassistischen Übergriffen ausgesetzt, würden in ihren Menschenrechten verletzt, verfolgt und ausgegrenzt.
Daher werde sich die Kirche zugleich auf politischer Ebene dafür einsetzen, dass ihre Rechte geschützt würden. Dies geschehe in Berlin und Brüssel. Murmann: „Ihr Asylanspruch muss einem ordentlichen Verfahren und einer genauen Einzelfallprüfung unterzogen werden.“
Nordkirche missbilligt Aufruf zu Kirchenbesetzungen
Unterdessen ist der Aufruf der "Rom und Cinti Union", bundesweit Kirchen besetzen und damit Kirchenasyl erzwingen zu wollen, auf scharfe Kritik der Nordkirche gestoßen. "Dieser Aufruf ist inakzeptabel", sagte Nordkirchensprecher Stefan Döbler am Donnerstag am Rande der in Lübeck-Travemünde tagenden Landessynode. Gastfreundschaft und Hilfsbereitschaft könnten nicht erzwungen werden. "Wir können das Anliegen, um das es geht, nachvollziehen, die Form der Besetzung aber missbilligen wir."
"Wir sind immer offen dafür, jeweils im konkreten Fall über Möglichkeiten der Unterstützung ins Gespräch zu kommen - wenn man das Gespräch mit uns sucht", sagte Döbler weiter. Jede Kirchengemeinde entscheide selbst darüber, ob sie Kirchenasyl gewährt. Ebenso liege es aber im Ermessen des Kirchengemeinderates, ob und wann er von seinem Hausrecht Gebrauch macht."