Hamburg feiert 100 Jahre Frauenwahlrecht

Seit 1919 konnten Frauen in Deutschland wählen. Das Foto zeigt eine Frau bei der Stimmabgabe im Jahr 1931.

Am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland bei der Wahl zur Nationalversammlung zum ersten Mal gleichberechtigt ihre Stimme abgeben. Vorangegangen waren Jahre des Kampfes um Gleichberechtigung. In der Kirche dauerte es mit dem Wahlrecht für Frauen etwas länger. Die verschiedenen Landeskirchen gingen dabei sehr unterschiedliche Wege.

„So erhielten die Frauen beispielsweise in der Bayrischen Landeskirche zwar 1920 das aktive und passive Wahlrecht für den Kirchenvorstand, aber erst 1958 das passive Wahlrecht für die Landessynode. Dem gegenüber fand sich in der Synode der Hannoverschen Landeskirche bereits 1921 Paula Müller-Otfried als erste Frau. Über die Entwicklung in den Landeskirchen, die heute zur Nordkirche gehören, gibt es meines Wissens leider bisher keine Untersuchung“, erklärt Dr. Michaela Will, Pastorin im Frauenwerk des Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein.

 

Festakt zum Jubiläum

Die Stadt Hamburg feiert das Jubiläum „100 Jahre Frauenwahlrecht“ mit einer Festveranstaltung in der Patriotischen Gesellschaft. Die Schauspielerin Herma Koehn stellt in szenischen Lesungen zwei Hamburger Frauenrechtlerinnen vor: Lida Gustava Heymann (1868-1943) und Helene Lange (1848-1930), erste Alterspräsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft. Anschließend werden die Preisträger des Schüler-Plakatwettbewerbs zum Thema 100 Jahre Frauenwahlrecht ausgezeichnet.