Eintritt, Wiedereintritt, Übertritt
Es gibt viele Möglichkeiten, Mitglied einer Kirchengemeinde zu werden. Dabei gibt es jedoch Unterschiede, abhängig davon ob Sie bereits Mitglied in einer Gemeinschaft der christlichen Kirche sind oder waren, oder ob Sie neu dazukommen.
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Sie sind noch nicht getauft und möchten Mitglied der evangelischen Kirche werden.
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Sie waren schon einmal Mitglied in der evangelischen Kirche und hatten Gründe auszutreten, möchten nun aber wieder eintreten.
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Sie gehören noch zu einer anderen christlichen Kirche und wären lieber evangelisch.
Eintritt?
Wie dem auch sei: Wir freuen uns, dass Sie sich auf den Weg gemacht haben – wir bieten Ihnen an, Sie auf diesem Weg zu begleiten.
Mitglied in der evangelischen Kirche werden Sie durch die Taufe. Bevor Sie getauft werden, führen Sie ein Gespräch mit der Pastorin oder dem Pastor. Selbstverständlich bestimmen Sie mit, worum es in diesem Gespräch geht.
Die Taufe selbst wird in einem Gottesdienst gefeiert. Sie berechtigt Erwachsene u.a. zur Übernahme des Patenamtes und zur Wahl in den Kirchengemeinderat, der für die Inhalte und Richtung der Kirchengemeinde sorgt, und man ist selbst wählbar.
Alles weitere besprechen wir sehr gerne direkt mit Ihnen.
Rufen Sie uns gerne im Kirchenbüro an oder wenden Sie sich an Pastorin Brit Borghardt oder Pastor Dr. Heiko Landwehr.
Wiedereintritt
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Sie gehören wieder richtig dazu! Sie können Pate werden und sich kirchlich trauen lassen. Und Sie sind Teil der großen Gemeinschaft, die Antworten auf die Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens sucht und dabei auf die Hilfe des lebendigen Gottes vertraut. Nicht zuletzt haben Sie Anspruch auf eine kirchliche Beerdigung.
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Rufen Sie uns gerne im Kirchenbüro an oder wenden Sie sich an Pastorin Brit Borghardt oder Pastor Dr. Heiko Landwehr.
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Die Taufe ist einmalig und geht nie verloren. Die christlichen Kirchen erkennen die Taufe gegenseitig an, darum werden Sie bei einem Wiedereintritt nicht noch einmal getauft.
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Nein. Sie sprechen einfach mit einem Pastor oder einer Pastorin Ihrer Wahl, z.B. Pastorin Brit Borghardt oder Pastor Dr. Heiko Landwehr.
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- Ausweis
- Austrittsbescheinigung
- Taufurkunde nach Möglichkeit
Anlaufstellen zum Wiedereintritt
Kirchenbüro Osterkirche Bramfeld
Bramfelder Chaussee 202
22177 Hamburg
Tel.: (040) 6 41 32 28
Fax: (040) 6 42 73 74
E-Mail: buero@osterkirche-bramfeld.de
Wiedereintritts-Telefon
(040) 30 620 300
E-Mail: eintreten@kirche-hamburg.de
Internet: www.treten-sie-ein.de
Übertritt
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Vor einem Eintritt in die evangelische Kirche steht zunächst der Austritt aus der Kirche oder Gemeinschaft, der Sie bisher angehören. Gründe müssen Sie dabei nicht angeben. Für den Eintritt in die Evangelische Kirche nehmen Sie dann einfach Kontakt zum Kirchenbüro, zu Pastorin Brit Borghardt oder Pastor Dr. Heiko Landwehr auf.
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Über den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr entscheiden nach der deutschen Rechtsprechung die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das 12. Lebensjahr erreicht hat.