Gottesdienste können nach dem 2G-Modell gefeiert werden, dann gelten keine Abstandsregeln, und es darf auch in Innenräumen ohne Maske gesungen werden. Manche Gemeinden feiern aber auch nach „2G plus“ – dann behalten alle die ganze Zeit ihre Maske auf. Oder sie beschränken trotz 2G die Anzahl der Plätze. Möglich sind nach wie vor auch Gottesdienste ganz ohne Zugangskontrollen („0G“). „Viele Gemeinden feiern solche Gottesdienste aber inzwischen nach dem 3G-Modell, verlangen von Ungeimpften also wenigstens einen zertifizierten Corona-Schnelltest. Das ist angesichts der Pandemielage auch jedem Menschen zuzumuten“, sagt Thomas Kärst, Landeskirchlicher Beauftragter bei Senat und Bürgerschaft.
Welches Modell? Unterschiedliche Vorüberlegungen nötig
Bei der Entscheidung, welches Modell von einer Gemeinde genutzt wird, sollten unterschiedliche Überlegungen eine Rolle spielen, betont Propst Frie Bräsen. „Natürlich sollen alle Menschen an ‚ihren‘ Gottesdiensten teilnehmen können – auch die Ungeimpften.“ Dies geschehe im Sinne der freien Religionsausübung. Bräsen: „Andererseits gibt es natürlich auch ein Schutzbedürfnis für alle, die an dem Gottesdienst teilnehmen wollen – das spricht dafür, dass nicht allein die Ungeimpften mit ihren Bedürfnissen das Maß für eine Entscheidung bestimmen. Dadurch, dass inzwischen allen (über 12 Jahre) ein Impfangebot gemacht wird, kann auch eine Mitwirkung für den Schutz aller durch alle Gottesdienstbesucher*innen erwartet werden.“
Weitere Verschärfungen durch neueste Beschlüsse des Senats möglich
Was die Weihnachtsgottesdienste betrifft, befinden sich die Gemeinden in der gleichen Lage wie im vergangenen Jahr. Die Planungen laufen jetzt, Änderungen kann es aber jederzeit noch geben, sofern sich die Lage verschärft. Ob die neuesten Beschlüsse des Senats für Gottesdienste von Belang sind, das lässt sich jetzt noch nicht sagen. „Grundlegende Änderungen, zum Beispiel flächendeckende Untersagungen sind aus meiner Sicht nicht zu erwarten, schon gar nicht im Blick auf die Gottesdienste, und auch nicht bei 2G-Veranstaltungen“, sagt Thomas Kärst. „Aber sicherlich wird in einzelnen Bereichen nachgesteuert werden, so könnte es auch bei 2G-Veranstaltungen möglicherweise eine Maskenpflicht geben. Genaueres werden wir aber erst am Freitagabend wissen, wenn die nächste Neufassung der Hamburgischen Corona-Eindämmungsverordnung vorliegen wird.“
Kreative Ideen für Weihnachten
Neben den altbewährten Formaten werden viele Gemeinden auch in diesem Jahr wieder kreativ und suchen Formen, damit Weihnachten trotz aller Sorgen und Ängste um die Coronapandemie ein schönes Fest wird. So gibt es Andachten unter freiem Himmel, draußen aufgebaute Krippen, Krippenspiele im Kirchgarten, Gottesdienste drinnen mit anschließendem Singen draußen und „Gottesdienste zum Mitnehmen“, zum Beispiel Tüten gefüllt mit der Weihnachtsgeschichte, Kerze und Stern. Auch digitale Angebote sind wieder dabei. Manche Gemeinden streamen ihre Gottesdienste oder Krippenspiele, bieten Telefonandachten, Videogottesdienste oder Podcasts an.
Pröpste empfehlen 2G
Die Pröpste sprechen sich – im Sinne einer Güterabwägung – deutlich für ein mehrheitliches Angebot von 2G-Gottesdiensten aus. Bei größeren Gemeinden (oder im Verbund einiger Gemeinden) könnten natürlich auch (weiterhin) zusätzlich 0G-Gottesdienste gefeiert werden – hier gelten die „üblichen“ Maßnahmen bezüglich des Hygienekonzepts und Abstand.
Regelungen für Schleswig-Holstein bleiben bestehen
Für Gemeinden in Schleswig-Holstein ändert sich für Gottesdienste, Andachten und Beerdigungen nichts im Vergleich zur vorherigen Verordnung. „Es bleibt bei den Möglichkeiten, dass Personen mit Abstand und Maske schachbrettartig gesetzt werden können, wobei zu den Personen anderer Haushalte jeweils ein Platz frei bleiben muss neben, vor und hinter diesen Personen, und es dürfen nur höchstens 50 Prozent der Platzkapazitäten genutzt werden. Wenn diese Abstände 1,5 Meter und mehr betragen, darf auch beim Singen auf einen Mund-Nasenschutz verzichtet werden. Optional kann bei einer Einlasskontrolle nach dem 3G Prinzip von Masken und Abständen abgesehen werden. Dabei steht es den Veranstaltenden frei, auch 2G zur Voraussetzung zu machen“, erklärt Propst Thomas Drope.
Bei anderen Veranstaltungen muss die 2G Regel angewandt werden – also bei Chorproben, Konzerten, Gemeindekreisen, Weihnachtsfeiern etc.
Ausnahmen gibt es für Kinder bis zur Einschulung, für Minderjährige, die regelmäßig in der oder für die Schule getestet werden, für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Impfung erhalten können und das mit einem ärztlichen Attest bescheinigen können und zusätzlich negativ getestet sind und für Personen, deren Teilnahme für berufliche, geschäftliche oder dienstliche Zwecke erforderlich ist – sofern diese ein negatives Testergebnis vorlegen können.
Informationen auf kirche-hamburg.de
Wer einen Gottesdienst besuchen möchte, informiert sich über die jeweils gütige Regel und über eine eventuell notwendige Anmeldung unter kirche-hamburg.de/veranstaltungen oder direkt bei den Gemeinden: kirche-hamburg.de/gemeinden.