Auch der evangelischen Kirche steht ein massiver Fachkräftemangel bevor – nicht nur, aber vor allem im Bereich der Pastorinnen und Pastoren. Von den derzeit 120 Pfarrstellen des Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein werden wegen Personalmangels schon in sechs Jahren nur noch 84 besetzt werden können (ca. 2/3). Die Gründe dafür liegen vor allem in demografischen Entwicklungen (geburtenstarke Jahrgänge, Alterspyramide etc.).
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Die Folge ist, dass sich innerhalb von wenigen Jahren die Arbeit der Pastorin und der Pastoren auch in unserer Region grundlegend verändert. In Seester ist schon jetzt die Pfarrstelle nicht besetzt, Haselau wird voraussichtlich im Mai 2025 folgen. Dann müssen drei pastorale Kräfte alle fünf Kirchengemeinden versorgen.
Bildung eines “Pfarrsprengels”
Um diesen Wandel durch strukturelle Maßnahmen zu erleichtern, wollen die fünf Kirchengemeinden Mitte dieses Jahres einen „Pfarrspengel“ bilden. Das heißt: Die Kirchengemeinden selber bleiben, wie sie sind. Nur dass sie künftig nicht mehr über „ihren eigenen“ Pastor verfügen. Die pastoralen Kräfte sind dem gesamten Sprengel zugeordnet. Auf diese Weise können Querschnittsaufgaben und gabenorientiertes Arbeiten für ein wenig Entlastung sorgen.
Konfirmandenunterricht, Gottesdienste, Seniorenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit – all das kann gemeinsam für alle geplant und übernommen werden. Die Kirchengemeinderäte der einzelnen Gemeinden geben die Planung und Durchführung dieser Aufgaben an einen gemeinsamen Geschäftsführenden Ausschuss ab, in dem alle fünf Kirchengemeinden durch KGR-Mitglieder vertreten sind
Die wichtigsten Fragen
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Eine mittlerweile beliebte Sprachwendung aus Seester: „Bisher hatten wir nur eine Pastorin. Jetzt haben wir vier“.
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Nein. Die Kirchengemeinden bleiben selbständig. Nur die Arbeitsbereiche, die die Pastorinnen und Pastoren anbelangen, werden gemeinsam geplant und durchgeführt.
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Alle Fragen rund um die Gottesdienste, um den Konfirmandenunterricht, die Religionspädagogik an Schulen und Kitas (soweit es die Pastorinnen und Pastoren betrifft) und die Öffentlichkeitsarbeit.
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Für sie ändert sich nichts. Sie bleiben weiterhin bei der bisherigen Gemeinde angestellt, sie bleibt auch ihr Arbeitsbereich.
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Bis Mai 2025 werden vier pastorale Personen da sein. Wir befinden uns in intensiven Gesprächen mit dem Kirchenkreis, dass auch für die darauf folgenden Jahren eine vierte Person der Region zugewiesen wird.
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Ja. Die Pastorinnen und Pastoren können nicht überall sein. Es wird gemeindeübergreifend für bestimmte Aufgaben unterschiedliche Pfarrpersonen geben. Andererseits werden es für Seelsorge, Besuche und Beerdigungen auch weiterhin feste Pfarrbezirke gelten. Wie diese genau aussehen, wird noch festgelegt.
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Durch eine Umlage, die sich nach der jeweiligen Gemeindegliederzahl richtet. Die Höhe dieser Umlage wird auf einer jährlichen gemeinsamen Sitzung aller Kirchengemeinderäte nach dem zu erwartenden Bedarf beschlossen.
Mehr Informationen
Mehr Informationen erhalten Sie es auf den Gemeindeversammlungen:
- Appen: Donnerstag, 14. März, 18:30 Uhr (Gemeindehaus)
- Haselau: Sonntag, 10. März (10 Uhr Gottesdienst, danach Versammlung)
- Haseldorf-Hetlingen, Sonntag, 7. April, (10 Uhr Gottesdienst, danach Versammlung)
- Moorrege/Heist: Donnerstag, 14. März, 18 Uhr (Gemeindehaus)
- Seester: 10. März (18 Uhr Versammlung, 19 Uhr Gottesdienst)