Informationen zur Kirchensteuer

1. Wir leben in Trennung. Seit 1919.

Seit fast 100 Jahren sind Kirche und Staat getrennt. Das wurde seinerzeit in der Weimarer Reichsverfassung gesetzlich verankert und gilt für alle Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen. Darum liest man im Grundgesetz, Artikel 140, kurz und bündig: „Es besteht keine Staatskirche“. Was nicht ausschließt, dass sich Kirche und Staat gegenseitig mit Aufgaben betrauen. Grundlage hierfür ist das in Deutschland geltende Subsidiaritätsprinzip. Dieses besagt, dass der Staat wichtige gesellschaftliche Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, sondern freien Trägern überantwortet.

Einer der größten Träger sind die evangelischen Kirchen in Deutschland mit zahlreichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Kindergärten und Pflegeeinrichtungen. Sie nehmen für den Staat gesellschaftliche Aufgaben wahr und erhalten dafür Zuwendungen aus öffentlichen Kassen wie jeder andere freie Träger auch – eine sinnvolle Aufgabentrennung für alle Seiten.

2. Demokratisch, verantwortungsvoll, transparent.

Die Evangelische Kirche in Deutschland ist von unten nach oben aufgebaut: eine demokratische Organisation mit föderalen Strukturen. Jedes Kirchenmitglied hat die Möglichkeit, an der Arbeit der evangelischen Kirche mitzuwirken und sich zum Beispiel in den Kirchenvorständen zu engagieren. Sie verabschieden die Haushalte der einzelnen Gemeinden. Auf der Ebene der 20 Landeskirchen entscheiden gewählte Mitglieder in den Synoden über die Verabschiedung der Haushalte. Die Kirchenmitglieder entscheiden also über ihre gewählten Vertreter, wofür die Einnahmen ihrer Kirche ausgegeben werden.

Die evangelische Kirche ist nicht auf Gewinnmaximierung oder hohe Renditen ausgelegt: Einnahmen werden umgehend wieder in die kirchliche Arbeit investiert und sollen der Gesellschaft insgesamt zu Gute kommen. Einzelne Personen können nicht allein über die Mittel verfügen, da alle Ausgaben immer in einem Haushaltsplan ausgewiesen werden müssen. Diese Haushaltspläne sind öffentlich – eine transparente Struktur für alle, die es wissen wollen.

3. Kirchensteuer – fairer Beitrag für alle.

Auch wenn der Name anderes vermuten lässt: Die Kirchensteuer ist der Idee nach ein Mitgliedsbeitrag. Sie wurde eingeführt, um die Trennung von Kirche und Staat rechtlich und finanziell abzusichern. Dieser Weg steht allen steuererhebenden Religionsgemeinschaften offen. Würde die Kirche diese Beiträge selbst einziehen, müsste sie dafür eigens Strukturen schaffen. Das hätte erhebliche Kosten zur Folge. Viel praktischer ist die Erhebung über das Finanzamt – das über alle dafür notwendigen Daten verfügt und diese sicher verwaltet. Die evangelische Kirche bezahlt das Finanzamt für diese Dienstleistung – im Jahr 2017 zum Beispiel mit rund 187 Millionen Euro.

Darüber hinaus sind die Beiträge individuell ausgewogen: Die evangelische Kirche berücksichtigt – im Gegensatz zu anderen Organisationen – die jeweilige finanzielle Situation ihrer Mitglieder. Wer weniger verdient, zahlt auch weniger. Nur knapp ein Drittel der Mitglieder der evangelischen Kirche zahlen dadurch auch tatsächlich Kirchensteuer. Die Kirchensteuer ist ausgerichtet an der Leistungsfähigkeit – eine faire Angelegenheit für alle Beteiligten.

4. Weite Herzen – offene Türen.

Viele Einrichtungen und Dienste der evangelischen Kirche machen Angebote für alle Bürger – unabhängig davon, ob sie Mitglied der Kirche und/oder welcher Herkunft sie sind. So kommen das Tun und die Einnahmen der Kirche der gesamten Gesellschaft zugute.

Insbesondere in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Seelsorge, Jugendarbeit, Bildung und Kultur unterhält die evangelische Kirche zahlreiche Einrichtungen. Nicht selten zählen diese zu den begehrtesten der jeweiligen Region. Evangelische Bildungseinrichtungen etwa sind ein Erbe der Reformation bis auf den heutigen Tag – ein hochqualitatives Angebot für alle.

Quelle https://www.ekd.de/kirche-und-geld.htm