Stiftungen

Quelle: Gemeindebrief - Magazin für die Öffentlichkeitsarbeit

Stiftungen dienen mit Hilfe des Stiftungsvermögens einem bestimmten Zweck, den die StifterInnen bei der Gründung festlegen. Das anfängliche Stiftungsvermögen, der Stiftungsstock, muss dauerhaft erhalten werden und ist also gleichsam "auf ewig" angelegt. Es werden neuerdings aber auch Gründungen von Verbrauchsstiftungen mit begrenzter Lebensdauer zugelassen, die ihr Vermögen nach und nach für den jeweiligen Zweck aufbrauchen.

Nach § 80 BGB sind zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung das Stiftungsgeschäft und die Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsicht erforderlich. Dies wird durch die Stiftungsgesetze der der Bundesländer geregelt. Eine Stiftung hat eine Satzung, die u. a. die Ziele und die Art der Verwendung ihrer frei verfügbaren Finanzmittel festschreibt. Eine Stiftung hat in der Regel einen Vorstand, jedoch - im Vergleich zu einem Verein - keine Mitglieder.

Es gibt fördernde Stiftungen, die Projekte z. B. von Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen aus den Zinserträgen finanziell fördern, und operative Stiftungen, deren Stiftungszweck z. B. im Betrieb einer sozialen oder kulturellen Einrichtung oder eines Unternehmens besteht und die daher nur eigene Projekte durchführen. Bei den fördernden Stiftungen gibt es einige, die ausschließlich von sich aus nach geeigneten Förderprojekten ausschauen und eine Antragstellung von Dritten nicht zulassen.

Die Zinserträge aus dem Stiftungsvermögrn sind zu verwenden, um die Verwaltungskosten der Stiftung zu finanzieren, ggfs. den Stiftungsstock zu erhöhen, um den Inflationsverlust auszugleichen, und um die festgelegten Zwecke zu fördern. Solange nur niedrige oder sogar kaum Zinserträge zu erzielen sind, haben vor allem die kleineren Stiftungen oft keine Möglichkeiten mehr, einzelne Projekte zu fördern. Stiftungen können allerdings auch Spenden sammeln, die sie dann in voller Höhe für die Förderung ihrer Zwecke einsetzen können.

Eine Stiftung erwartet, dass ihr Engagement nicht zum "Stopfen" einer finanziellen Lücke erbeten wird, sondern als Anschubfinanzierung für ein neues und innovatives Projekt, dass nach zwei bis maximal drei Jahren eigenständig und nachhaltig weitergeführt werden wird.


Vorbereitung einer Antragstellung bei einer Stiftung

Wenn Sie für ein Projekt Ihrer Kirchengemeinde oder kirchlichen Einrichtung nach einer Möglichkeit suchen, eine Stiftung zu finden, die Sie um einen Zuschuss bitten können, dann benötigen Sie zuerst eine detaillierte Beschreibung Ihres Projektes. Für einen Antrag brauchen Sie in der Regel (mindestens) folgende Unterlagen:

  1. Anschreiben mit genauer Bezeichnung und den wichtigsten Eckdaten des Projekts einschließlich beantragter Summe
  2. Beschreibung des Objekts, der Situation, des Umfelds
  3. Beschreibung des geplanten Projekts, seiner beabsichtigten Wirkung und dessen Nachhaltigkeit
    (mit Kopien der dazugehörigen Unterlagen)
    - bei Bauvorhaben Planung und detaillierte Kostenschätzung des Architekten, Stellungnahme der zuständigen Denkmalpfleger,
    - bei Restaurierungen Angebote,
    - bei Ankäufen Gutachten
  4. Aussagekräftiges Bildmaterial
  5. Kosten- und Finanzierungsplan
    (sowohl über vorhandene Eigenmittel wie auch weitere beantragte Mittel)
  6. Zeit- und Maßnahmenplan
  7. Informationen über die Institution und die handelnden Personen
  8. Nachweis der Gemeinnützigkeit

Lesen Sie hierzu auch: Die richtige Stiftung für Sie - Ein Leitfaden zur Antragstellung


Bitte unbedingt beachten!

  1. Antragstellungen sind bei allen FördermittelgeberInnen nur möglich, solange eine Maßnahme nicht begonnen worden ist. Als Grenze gilt hier in der Regel die Einholung einer Bauvoranfrage bzw. die Ausschreibung und Einholung von detaillierten Angeboten, da die jeweiligen Kosten im Vorwege ermittelt werden müssen.
  2. Fördermittel werden grundsätzlich nicht gewährt zur Abdeckung eines Defizits bzw. zur vertraglichen Grundfinanzierung einer Einrichtung, deren laufender Betrieb durch Pflegesätze und/oder andere Kostenträger finanziert wird. Das könnte ggf. auch für die nacharbeiten gelten, die bei der Erstellung der Wohnungen nicht berücksichtigt worden sind.
  3. Wichtig ist deshalb die Erstellung einer Projektbeschreibung (max. 2.000 Zeichen), die in die Zukunft weist und eine Wirkung für die Betroffenen bzw. für die Gesellschaft bringen wird. Hier könnte z. B. mit der Ermöglichung einer eigenständigen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben argumentiert werden, da die Bewohner jetzt aus technischen Gründen in ihren Wohnungen „eingeschlossen“ sind und daher viele Lebensmöglichkeiten nicht nutzen können. Hier ist ein bisschen Phantasie gefragt, um mögliche GeldgeberInnen zu begeistern!
  4. Es empfiehlt sich jeweils eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme. Für die beiden Soziallotterien Aktion Mensch und Glücksspirale gehen Kontakt und Antragstellung immer über das zuständige Diakonische Werk Schleswig-Holstein bzw. Hamburg. Da die Einrichtung in Schleswig-Holstein liegt, würde ich den Weg über das Diakonische Werk in Rendsburg gehen. Hierbei ist auch für die Aktion Mensch noch einmal zu klären, welches der verschiedenen Förderprogramme den meisten Ertrag für die Maßnahme bringt. Denn die verschiedenen Förderprogramme können nicht addiert werden, sondern schließen sich gegenseitig aus.
  5. Bei einigen GeldgeberInnen sind Antragsfristen zu beachten, da nur zu bestimmten Stichtagen über Fördermittel und Zuwendungen entschieden wird. Dies kann ggf. dazu führen, das eine Umsetzung des Projektes noch zurückgestellt werden muss, um eine Entscheidung abzuwarten. (Im Einzelfall kann versucht werden, eine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn einzuholen, wenn die Aussichten auf eine Förderung oder Zuwendung von den GeldgeberInnen als positiv eingeschätzt wird.)
  6. Zur Antragstellung gehört auch eine Übersicht über die Beträge, die ggf. bei anderen GeldgeberInnen beantragt werden. Denn diese tauschen sich erfahrungsgemäß oftmals untereinander aus. Anderenfalls kann mit dem Hinweis auf eine nicht erhaltene Förderung ggf. noch einmal versucht werden, bei einer Stiftung o. ä. noch einen finanziellen „Nachschlag“ zu erbitten.
  7. Sie müssen davon ausgehen, dass in der Regel bei allen GeldgeberInnen ein Eigenanteil von (mindestens) 20 % erwartet wird.
  8. Bitte beachten Sie, dass jeder Antrag individuell erstellt und auf die jeweiligen GeldgeberInnen gezielt ausgerichtet werden muss. Serienbriefe und/oder gleichlautende (Pauschal-)Anträge laufen ebenfalls die Gefahr, gleich als solche erkannt und aussortiert zu werden. (Hier passieren die häufigsten Fehler!)

Hinweise für die Stiftungs-Recherche

Bei der Recherche nach Stiftungen, die zu Ihnen und Ihrem Projekt passen, gehen Sie am besten nach einem Prinzip der mehrfachen Siebe bzw. Filter vor und prüfen Sie nacheinander folgende Punkte:

  • Handelt es sich um eine fördernde oder operative Stiftung?
  • Fördert die Stiftung gemeinnützige projekte?
  • In welchem Bereich ist die Stiftung fördernd tätig?
  • Welche Projekte hat die Stiftung bereits früher gefördert?
  • Welches Selbstverständnis und welche Ziele verfolgt die Stiftung mit ihrem Engegamhent?
  • Ist eine Antragstellung möglich - und wenn ja in welcher Form und zu welchen Fristen?

Wenn Sie dann den Eindruck haben, dass Ihr Projekt zu der Stiftung passen könnte und eine Antragstellung möglich wäre, dann nehmen Sie zuerst einen Kontakt per-E-Mail oder noch besser telefonisch auf und bitten Sie um Hilfe und Tipps für Ihre beabsichtigte Antragstellung.


Stiftungs-Übersichten


Weitere Informationen

Grundsätze Guter Stiftungspraxis, herausgegeben vom Bundesverband Deutscher Stiftungen, erw. Auflage 2010

Schweriner Erklärung des Arbeitskreises Kunst und Kultur des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen

Bundesverband Deutscher Stiftungen

Maecenata Stiftung