Meldebeauftragte*r des Kirchenkreises

Seit dem 01.01.2021 ist Anaïs Abraham (Dipl.-Religionspädagogik, B.Sc. Psychologie) als unabhängige*r Meldebeauftragte*r für den Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein tätig.

 

Aufgabe von Meldebeauftragten

Das Präventionsgesetz der Nordkirche verpflichtet ihre Kirchenkreise und Hauptbereiche, eine meldebeauftragte Person zu benennen. An diese Person sollen sich Mitarbeitende wenden, die Informationen über Anhaltspunkte für Vorfälle sexualisierter Gewalt aus dem kirchlichen Bereich haben (§ 6 des Präventionsgesetzes der Nordkirche).

Meldebeauftragte nehmen die Meldung auf und klären die meldende Person über die weiteren Schritte auf. Dies schließt auch eine Beratung für das weitere Vorgehen für die gemeldete Situation ein. Meldebeauftragte sorgen dann für die Einleitung eines geordneten Verfahrens mit den dafür verantwortlichen Führungskräften des Kirchenkreises bzw. Hauptbereiches.

Kontakt

Meldebeauftragte*r
im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein

meldebeauftragte@kirchenkreis-hhsh.de
Mobil 0173 2598 282