Missbrauchsopfer unnötig vorgeladen Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Kirche ein

Am Nachmittag kündigten Bischof Gerhard Ulrich und Kirchenamtspräsident Peter Unruh an, die Lübecker Staatsanwaltschaft schriftlich um Klärung der Vorgänge bitten zu wollen. "Erst vor wenigen Tagen hatte die Staatsanwaltschaft öffentlich von Ermittlungen seit dem Frühjahr gesprochen, die sich noch über Wochen und Monate hinziehen würden", sagte Ulrich als Vorsitzender der Vorläufigen Kirchenleitung der Nordkirche. Und fügte hinzu: "Nun erst, nachdem die Beschuldigten tagelang an den Pranger gestellt worden sind, stellt die Staatsanwaltschaft plötzlich fest, dass eine Strafbarkeit gar nicht in Betracht kommt."

 

Eindruck von Nachforschungen vermitteln

Fehrs sagte weiter, es sei "absolut unverständlich", dass die Staatsanwaltschaft nicht bereits vor Monaten zu diesem "nicht schwer zu ermittelnden Ergebnis gekommen" sei. Stattdessen habe man "medienwirksam den Eindruck umfangreicher Nachforschungen vermittelt". Hinzu komme, dass die Ermittlungen nach Angaben des Vereins "Missbrauch in Ahrensburg" die Folge hatten, dass Missbrauchsopfer erneut vorgeladen wurden, so die Bischöfin. Solche Zeugenaussagen könnten "schwer retraumatisierende Wirkung haben".

 

Bereits im innerkirchlichen Disziplinarverfahren sei der Frage nachgegangen worden, wer wann was von den Übergriffen des Ahrensburger Pastors K. gewusst hat. Bei diesen Ermittlungen seien keine Amtspflichtverletzungen im genannten Personenkreis festgestellt worden, sagte Fehrs. "Von Vertuschung kann also nicht die Rede sein."

 

Bischof Ulrich betonte, dass insbesondere Maria Jepsen mit ihrem Rücktritt als Bischöfin im Jahr 2010 Verantwortung für etwas übernommen habe, das ihr in keiner Weise als persönliche Schuld angelastet werden könne. Dies sei bereits vor zwei Jahren so festgestellt worden und dies gelte immer noch. "Wir bedauern sehr, dass durch diesen Vorgang alle Betroffenen erheblichen Belastungen ausgesetzt wurden", sagte Ulrich. Zu hoffen sei, dass dadurch der "Blick nach vorn" nicht verstellt werde. Dies gelte für die Arbeit der neuen unabhängigen Expertenkommission und auch für die Unterstützungsleistungen für Missbrauchsopfer.