Der Bischofsrat habe sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass sich homosexuelle Paare grundsätzlich in einem öffentlichen Gottesdienst segnen lassen können, sagte der Schweriner Bischof Andreas von Maltzahn am Sonnabend vor der Landessynode in Lübeck-Travemünde. Pastoren dürften aber aus Gewissensgründen eine Segnung ablehnen.
Bislang sind Segensgottesdienste für homosexuelle Paare nach einer alten Regelung der früheren nordelbischen Kirche möglich, wenn Gemeinde und vorgesetzte Stellen dies befürworten. "Was vorher Ausnahme war, soll zur Regel werden", sagte von Maltzahn.
Nach den aktuellen Plänen soll die neue Partnerschaft als Amtshandlung wie eine Trauung in das Kirchenbuch eingetragen werden. Auch Ringe können vor dem Altar getauscht werden. Der Segen für homosexuelle Paare, so der Bischof, habe keine andere Qualität als für Ehepaare.
Der Schweriner Bischof wies darauf hin, dass in der Vergangenheit einige Bibelstellen als Beleg herangezogen wurden, um homosexuelle Praktiken als unchristlich abzuwerten. Es gehe in der aktuellen Beratung aber um Paare, die sich durch Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung auszeichnen. Geplant ist, dass im Herbst alle Gemeinden ein Schreiben erhalten, in dem die Segnung homosexueller Paare noch einmal theologisch begründet wird.