Interview Prävention hilft Risiken für sexualisierte Gewalt zu verringern

Frage : Wie kann sexualisierte Gewalt in unserer Kirche, unseren Einrichtungen verhindert werden?

 

Rainer Kluck: Eine gute Prävention hilft die Risiken deutlich zu verringern. Achtsam zu sein und konsequent zu handeln, schreckt potentielle Täter ab und gibt Sicherheit. Kinder sollten beispielsweise lernen, NEIN zu sagen und von Geheimnissen erzählen zu dürfen. Zur Prävention gehören auch Vertrauenspersonen, an die sich Betroffene wenden können, die sie ernst nehmen und weitere Schritte veranlassen. Besonders wichtig ist, dass die Leitung Verantwortung übernimmt und dafür sorgt, dass nicht weggeschaut wird und dass Schutzbefohlene nicht alleine gelassen werden.

 

Wie unterstützt die Kirche ihre Mitarbeiter dabei?

 

Der Kirchenkreis Hamburg-Ost erarbeitet derzeit ausführliches Material, das klare Handlungsabläufe beschreibt und zur Diskussion anregt. Fortbildungen sollen Mitarbeitenden helfen, sich eine eigene Meinung zu bilden und somit kompetent handeln und beraten zu können. Der Präventionsbeauftragte ist dabei Ansprechpartner und unterstützt die Mitarbeitenden genauso wie Leitungspersonen. Darüber hinaus gibt es den Arbeitskreis Prävention mit Fachleuten aus allen Arbeitsfeldern - von der Jugendarbeit bis zur Diakonie. Wichtig ist uns vor allem, dass alle Mitarbeitenden eine Haltung zu dem Thema entwickeln, aus der sich ein angemessenes Handeln ableiten lässt.

 

Gibt es heute strengere Kriterien bei der Neueinstellung von Mitarbeitenden?

 

Seit vergangenem Jahr wird das erweiterte Führungszeugnis verlangt, in dem Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aufgeführt werden. Steht da etwas Entsprechendes drin, wird nicht eingestellt. Die Forderung nach einem erweiterten Führungszeugnis zeigt deutlich, dass wir aufpassen und schreckt potentielle Täter ab. Selbstverpflichtungserklärungen für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit in Verbindung mit begleitenden Schulungen leisten ebenso einen wichtigen Beitrag zur Prävention.

 

Was passiert, wenn ein Fall sexualisierter Gewalt in der Kirche bekannt wird?

 

Wenn ein begründeter Anfangsverdacht vorliegt, wird umgehend die Strafverfolgungsbehörde eingeschaltet. Nur sie hat die rechtlichen Mittel, um für umfassende Aufklärung zu sorgen. Schwieriger wird es, wenn Verjährung eingetreten ist. Auf jeden Fall tritt ein Krisenstab zusammen, der das weitere Vorgehen koordiniert. Wer kümmert sich um die Betroffenen, wer informiert die Öffentlichkeit, welche rechtlichen Schritte sind möglich? Der zuständige Propst bzw. die Pröpstin ist die zentrale Stelle unterstützt durch Fachleute und in Abstimmung mit den anderen kirchlichen Ebenen, wo die Informationen zusammengefasst und die Entscheidungen getroffen werden.