Nordelbische Kirche setzt Ombudsfrauen gegen Missbrauch ein

Bischof Gerhard Ulrich, Vorsitzender der Kirchenleitung, sagt: "Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, die beiden für diese schwierige, aber notwendige Aufgabe zu gewinnen." Die Einsetzung ist eine aktuelle Maßnahme, die von der Nordelbischen Kirche getroffen wurde, um Missbrauchsfälle in der Kirche aufzuarbeiten. Sie wurde bereits vor längerer Zeit geplant und vorbereitet.

 

Bei diesen externen juristischen Beauftragten können sich Missbrauchsopfer selbst und deren Umfeld melden, die sich nicht unmittelbar an die Polizei oder kirchliche Stellen wenden wollen. Alles, was den Ombudsfrauen anvertraut wird, unterliegt grundsätzlich ihrer Verschwiegenheit. Diese gilt auch gegenüber kirchlichen Stellen. Die Zusicherung der absoluten Verschwiegenheit kann aber von den Meldenden gerne aufgehoben werden, wenn diese eine Aufklärung und Verfolgung der gemeldeten Taten wünschen. Nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Hilfesuchenden wird der Kontakt zu kirchlichen und staatlichen Stellen vermittelt.

 

"Sexueller Missbrauch darf in unserer Kirche keinen Platz haben", sagte Bischof Ulrich. Wenn es entsprechende Vorwürfe gebe, werde ihnen gewissenhaft und konsequent nachgegangen. Bei Vorwürfen wegen sexuellen Missbrauchs ist eine Anzeige bei der Polizei wünschenswert. Es kann aber Fälle geben, in denen Opfer gerade bei lange zurückliegenden Taten zunächst rechtliche oder psychosoziale Beratung und Hilfe suchen.

 

Gegenwärtig führt die Nordelbische Kirche vier Disziplinarverfahren gegen Pastoren, denen sexueller Missbrauch vorgeworfen wird. Die Vorwürfe beziehen sich überwiegend auf Fälle, die lange zurückliegen. Die Verdachtsmomente sind jedoch im Einzelfall sehr unterschiedlich ausgeprägt. Ein weiteres Disziplinarverfahren wird gegen einen Pastor geführt, dem der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen wird. Alle beschuldigten Pastoren üben ihren Dienst nicht mehr aus. Sofern nicht bereits ein Betroffener Anzeige erstattet hat, werden die Fälle nach Anhörung des jeweiligen Pastors der Staatsanwaltschaft übergeben. Vorrang haben bei jedem Vorgehen die Rechte, der Schutz und die Würde der Opfer. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass in Ermittlungsverfahren Regeln zu beachten sind, die Menschen vor Vorverurteilung schützen sollen.

 

Neben diesen Verfahren gegen Beschuldigte wird auch die Aufklärung über die Vorgänge im Jahre 1999 in Ahrensburg intensiv betrieben. Damals war ersten Hinweisen auf Missbrauchsfälle in der dortigen Kirchengemeinde nicht mit dem nötigen Nachdruck nachgegangen worden. Bis Ende Juli wird dazu ein erster Zwischenbericht vorliegen.

 

Die Kontaktdaten der beiden Ombudsfrauen werden zum 1. August noch bekanntgegeben.

 

Bis dahin ist auch für Opfer sexuellen Missbrauchs zuständig:

Gleichstellungs- und Genderbeauftragte der NEK

Stephanie Meins

Tel.: 0431/97 97 650

E-Mail: smeins.nka@nordelbien.de

 

Thomas Kärst / mk (www.kirche-hamburg.de)