Wie die Zeitung berichtet, liegt im Justizministerium ein entsprechender Gesetzentwurf auf Referentenebene vor. Unter anderem durch die Erleichterung und den Ausbau von Video-Vernehmungen sollen Opfern mehrfache Befragungen erspart werden.
"Stärken wollen wir auch den juristischen Beistand auf Staatskosten", kündigte die Ministerin an. Wer als Minderjähriger einem Sexualtäter zum Opfer gefallen ist, soll künftig auch dann einen Anwalt bezahlt bekommen können, wenn der Übergriff erst später bekannt wird und der Betroffene inzwischen volljährig ist. Außerdem sollen das Anrecht des Opfers auf richterliches Gehör gestärkt und die Qualifikationsanforderung an Jugendrichter und -staatsanwälte verbindlicher formuliert werden. Geplant ist nach Angaben der Ministerin außerdem, dass Betroffene auf Wunsch besser informiert werden, wenn Täter aus der Haft entlassen werden oder der Vollzug gelockert wird.
Die Bundesregierung hatte im April einen Runden Tisch einberufen, um über Konsequenzen aus den zahlreich bekannt gewordenen Fällen sexuellen Missbrauch zu beraten. Der Runde Tisch kommt am Mittwoch zu seiner dritten Sitzung zusammen.
epd / mk (www.kirche-hamburg.de)