Bislang war eine Segnung im öffentlichen Gottesdienst nur im Bereich der ehemaligen nordelbischen Kirche in Hamburg und Schleswig-Holstein rechtlich möglich, und nicht in Mecklenburg und Pommern. Kirchengemeinderat und Propst müssen allerdings zustimmen.
Die Nordkirche ist ein Pfingsten 2012 erfolgter Zusammenschluss der ehemaligen Landeskirchen von Nordelbien, Mecklenburg und Pommern mit über zwei Millionen Kirchenmitgliedern.