Kirche und Corona Lockerungen und weitere Öffnungen

Die Beratungsstelle St. Petri ist für Gespräche vor Ort wieder geöffnet.

Mit Beginn des Julis gelten weitere Lockerungen der Corona-Regeln: Was das für kirchliche Veranstaltungen bedeutet und wie einige Einrichtungen langsam zur – wenn auch immer noch eingeschränkte ­– Normalität zurückkehren, zeigen wir hier.

Diese Woche gab der Hamburger Senat weitere Lockerungen der Corona-Regeln bekannt. Auch Veranstaltungen der Kirchen, wie Gottesdienste oder Andachten, sind weiter an das Abstandsgebot sowie die weiteren allgemeinen Hygienevorgaben (Zugangsregelung, keine Warteschlangenbildung, Möglichkeiten zum Waschen und Desinfizieren der Hände, ausreichende Lüftung in geschlossenen Räumen) gebunden. Deswegen bleiben auch kirchliche Veranstltungen begrenzt in ihrer Teilnehmerzahl. In jedem Fall ist, falls nicht schon vorhanden, ein Schutzkonzept zu erstellen.

 

Neu: Kontaktdatenermittlung für Gottesdienste und Andachten nicht mehr nötig

Neu ist nun: Eine Kontaktdatenermittlung ist für Gottesdienste und Andachten nicht (mehr) erforderlich. Für kulturelle Veranstaltungen müssen Kirchengemeinden aber weiterhin Kontaktdaten erheben. Außerdem ist zwischen dem Publikum und Bühnen ein Mindestabstand von 2,5 Metern zu gewährleisten. Gottesdienste für Trauungen, Konfirmationen, Taufen sind religiöse Veranstaltungen und können unter den oben genannten Voraussetzungen weiterhin geplant werden. Familienfeiern außerhalb der Gottesdienste sind keine religiösen Veranstaltungen im rechtmäßigen Sinne.

Landeskirchenmusikdirektor Hans‐Jürgen Wulf freut sich über die Öffnung für kirchenmusikalische Veranstaltungen: „ Wirklich „große“ Konzerte, wie Oratorien werden wir immer noch nicht planen können, dennoch tun sich für kleinere Konzertformate nun wieder Möglichkeiten auf, zumal die Vorarbeit für die Hygienekonzepte im Prinzip aus der bereits laufenden gottesdienstlichen Praxis schon geleistet ist“, sagt er.

 

Hamburger Orgelsommer startet unter Corona-Auflagen

So steht zum Beispiel der Hamburger Orgelsommer in den Startlöchern und der Michel‐Organist Jörg Endebrock kann am 15. Juli sein Einstandskonzert geben. Beim Ticketkauf geben die Besucherinnen und Besucher die vorgeschriebenen Kontaktdaten (Name, Wohnanschrift, Telefonnummer) an. Die Hauptkirche St. Michaelis kann so im Kirchraum durch die neuen Regeln abhängig von der Zahl der Einzelbesucher aus unterschiedlichen Haushalten zwischen 250 und maximal 400 Besucherinnen und Besucher empfangen.

Derweil kehrten die Kirchenchöre schon zu ihrem Probenbetrieb zurück, seit Ende Mai dürfen sie unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder in geschlossene Räumen zusammen singen.  Auch der Chor an der Hamburger Hauptkirche St. Michaelis probt nun wieder. "Der Chor ist wie ausgehungert, endlich wieder singen zu dürfen", sagt Michel-Kantor Jörg Endebrock. Zunächst treffen sich Kleingruppen aus jeweils 15 SängerInnen der verschiedenen Stimmen.

 

Beratungsstelle St. Petri ist für Gespräche vor Ort wieder geöffnet

Die Beratenden im Beratungs- und Seelsorgezentrum der Hauptkirche St. Petri sind wieder für persönliche Gespräche vor Ort im Einsatz. „Reden hilft!“ sagt Pastor Krischan Heinemann, der am 1. April sein neues Amt als Leiter des Beratungs- und Seelsorgezentrums an St. Petri begonnen hat. „Gerade in Zeiten der Krise brauchen Menschen ein Gegenüber mit offenem Ohr und jemanden, der Zeit hat und wirklich zuhört. Dafür ist das BSZ mit allen ehrenamtlichen Seelsorger*innen da und endlich ist eine persönliche Begegnung wieder möglich, die Menschen so sehr brauchen.“ Die eingeschränkten Öffnungszeiten sind Mo, Di, Do und Sa von 11:00 bis 18 Uhr und So von 11:30 bis 15 Uhr.

 

Wohnungslose dürfen wieder in die Tagesaufenthaltstätte hinein

Die TAS-Tagesaufenthaltsstätte Norderstedt für Wohnungslose darf ab sofort in den regulären Tagesaufenthalt wieder zu den bekannten Öffnungszeiten öffnen. Seit dem 16. März 2020 hatte die TAS auf Grund der Corona-Pandemie ihr Angebot auf eine tägliche, zweistündige Essensausgabe auf der Terrasse beschränken müssen. Die Gästezahl im Gebäude ist aber auf zehn Personen reduziert, auf dem Gelände und im Gebäude herrscht Maseknpflicht, und eine „Einbahnstraßenregelung“ hilft den Gästen bei der Abstandswahrung. Um möglichst viele Gäste zu versorgen, geben die TAS-Mitarbeitenden weiterhin zusätzlich Essen durch das Fenster aus.

 

Neue Handlungsempfehlungen für die kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Ergänzend zu ihren Handlungsempfehlungen für kirchliches Leben (Stand: 19. Mai) im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie hat die Nordkirche  Handlungsempfehlungen für die kirchliche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Stand 01. Juli) im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie veröffentlicht. Themen darin sind unter anderem der Umgang mit Gruppenfahrten, Konfirmandinnen und Konfirmanden und Seelsorge.