Die endgültige Beschlussfassung des entsprechenden Gesetzes könnte im September 2015 nach dem Beratungsprozess in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern stattfinden. Der Gesetzestext sieht einen Vorwegabzug von der Kirchensteuer in Höhe von 0,6 Prozent pro Jahr vor. Das wären bis zum Jahr 2050 insgesamt 96,5 Millionen Euro.
Umstritten war unter den 156 Synodalen nicht die Höhe des Vorwegabzuges. Doch es wurde kritisiert, dass die Landeskirche nach der ursprünglichen Gesetzesvorlage einen Fonds zentral einrichten würde. Die Verantwortung für konkrete Klimaschutzmaßnahmen liege aber bei den Gemeinden und Kirchenkreisen mit ihren Immobilien. Die Kirchenleitung wurde beauftragt, eine veränderte Gesetzesvorlage vorzulegen.
Landesbischof Gerhard Ulrich und Synodenpräses Andreas Tietze sagten vor der Presse, der Beteiligungsprozess ändere nichts am Ziel, die Kirche bis 2050 klimaneutral zu gestalten. Ulrich: "Noch haben wir die Chance, unser Ziel zu erreichen."
Er verwies auf Beispiele wie den Bündeleinkauf von alternativ erzeugtem Strom oder bereits getätigte Investitionen in Solaranlagen auf Kirchendächern. Viele Gemeinden hätten sich längst auf den Weg gemacht. Diese Projekte laufen weiter. Nach Expertenberechnungen muss die Kirche bis 2050 rund 450 Millionen Euro investieren, um klimaneutral zu werden.