Dem wirtschaftlichen Druck widerstehen Kirchen und Gewerkschaften für Sonntagsschutz

Das Bündnis aus Kirchen und Gewerkschaften bekräftigt die Auffassung, dass der arbeitsfreie Sonntag von zentraler Bedeutung für die Gesundheit der Arbeitnehmer und den Schutz von Ehe und Familie sei. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Freiheit der Religionsausübung werde durch den freien Sonntag gestärkt.

 

Zusammen mit einem freien Sonnabend markiere der Sonntag für viele Menschen eine Grenze für die Ökonomisierung des ganzen Lebens. Das Wochenende sei ein idealer Raum für Familie, Freunde, Ehrenamt und soziales Engagement, verliere aber als gesellschaftliche Zeitinstitution an Bedeutung, Familien- und Sozialleben zu organisieren.


Zur Begründung berufen sich die kirchlichen und gewerkschaftlichen Spitzenvertreter auf eine Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. Es stellte fest, dass im Jahr 2008 sonnabends 45 Prozent der abhängig Beschäftigten arbeiteten. Das waren knapp 14,8 Millionen Menschen. 1991 waren es nur etwa 11 Millionen und damit knapp 33 Prozent der Beschäftigten.

 

Nach Untersuchungen des WSI ist auch die Beschäftigung am Sonntag angestiegen. So arbeiteten, wie das WSI feststellte, 2008 etwa 26 Prozent der Beschäftigten zumindest gelegentlich.1991 waren es dagegen nur 17 Prozent.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat 2009 den verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe bekräftigt und das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat 2010 diese Rechtsprechung mit Gesetzeskraft weitergeführt: Geschäfte müssen sonntags in der Regel geschlossen bleiben. Sonntagsöffnungen müssen wahrnehmbar die Ausnahme bleiben und dürfen nicht mit rein kommerziellen Interessen begründet werden. Diesen Vorgaben müssen auch den Bäderregelungen genügen.

 

mk (www.kirche-hamburg.de)