Im Vertrag heißt es wörtlich: "Die Kirchen stellen das Land von allen Verpflichtungen zu Geld- und Sachleistungen an die Kirchengemeinden, die Pfarr- und Küsterstellen, insbesondere von denen zur baulichen Unterhaltung von Gebäuden frei."
Die Staatsleistungen tragen der Tatsache Rechnung, dass die Nordelbische Kirche bestimmte Verpflichtungen für die ganze Gesellschaft übernommen hat. Ein Beispiel ist die Denkmalpflege: Als größter Denkmaleigentümer in Schleswig-Holstein wendet die Nordelbische Kirche jährlich mehr als 13 Millionen Euro für den Bauunterhalt denkmalgeschützter kirchlicher Gebäude sowie weitere 450.000 Euro für die Restaurierung denkmalgeschützter Ausstattung auf.
Ein weiteres Beispiel sind die evangelischen Kindertagesstätten: 2008 flossen rund 9,4 Millionen Euro an Kirchensteuermitteln in den Ausbau und Erhalt dieser gesellschaftlich wichtigen Aufgabe. Dies geschah zusätzlich zu den Mitteln, mit denen der Staat den Betrieb der Kindertagesstätten refinanziert, und schlägt sich in einer besseren Ausstattung und in einer besseren Qualifikation der Mitarbeitenden nieder.
Die Staatsleistungen an die Kirchen in Schleswig-Holstein, dessen Einwohnerinnen und Einwohner in großer Mehrheit einer Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören, sind daher keine historische Altlast. Sie sind vielmehr ein Ergebnis dessen, dass der Staat bestimmte Verpflichtungen an die Kirche übertragen hat. Mit dieser Aufgabenteilung ist Schleswig-Holstein seit mehr als 50 Jahren gut gefahren und wird auch künftig davon profitieren.
Thomas Kärst (Sprecher der NEK) / mk (www.kirche-hamburg.de)