Ruhestätte von Sefarden und Aschkenasen Jüdischer Friedhof soll Weltkulturerbe werden

Der Jüdische Friedhof Altona wurde zwischen 1611 und 1616 angelegt. Einzigartig ist vor allem der sefardische Friedhofsbereich, auf dem noch etwa 1.600 kunstvoll verzierte Grabmale des 17. und 18. Jahrhunderts zu finden sind. Sie gehen zurück auf die im 16. und 17. Jahrhundert meist aus Portugal vertriebenen und nach Hamburg eingewanderten Juden. Zeitgleich haben auch die Aschkenasen, also die deutschen und die aus Osteuropa eingewanderten Juden, den Friedhof genutzt - von ihnen sind noch rund 6.000 Grabsteine und Fragmente erhalten. Das in Stein erhaltene Archiv über die Altonaer Juden umfasst mehr als 350 Jahre, schreibt Michael Studemund-Halevy, Sprachwissenschaftler und Mitarbeiter am Institut für die Geschichte der deutschen Juden (IGdJ) in Hamburg.

 

Sollte es mit der Bewerbung nicht klappen, werde Hamburg sich bemühen, gemeinsam mit dem Friedhof der ehemaligen jüdischen Siedlung "Jodensavanne" im südamerikanischen Staat Surinam auf die UNESCO-Liste zu kommen, kündigte der Hamburger Kulturstaatsrat Nikolas Hill an.

 

Die 1912 eröffnete Sternwarte dokumentiert mit ihren historischen Instrumenten die technische Entwicklung der Teleskoptechnik von etwa 1850 bis zur Gegenwart. Sie sind nahezu vollständig erhalten. Die Sternwarte gehört heute als Institut zum Fachbereich Physik der Universität Hamburg. Auch hier besteht die Möglichkeit, über die Sternwarte La Plata bei Buenos Aires (Argentinien) auf die UNESCO-Liste zu gelangen.

 

Für das Hamburger Chilehaus mit dem Kontorhausviertel und der Speicherstadt ist das Verfahren schon weiter gediehen. Zum 1. Februar 2014 wird die Bundesrepublik die Hamburger Bewerbungsunterlagen bei der UNESCO einreichen. 2015 entscheidet das Welterbekomitee dann darüber.

 

 

Jüdischer Friedhof Altona

Königstraße 10 a/ gegenüber St. Trinitatis Altona

Öffnungszeiten

April - Sept.: Di, Do 15 - 18 Uhr, So 14 - 17 Uhr

Okt. - März: Di, Do, So 14 - 17 Uhr

Führungen So 12 Uhr außer an jüd. und gesetzl. Feiertagen

Eintritt frei