Flüchtlinge Innenbehörde hält an Einzelfallprüfung fest

"Noch so schwierige Einzelschicksale berechtigen nicht dazu, nationale und europarechtliche Regeln zu unterlaufen", heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Positionspapier. Der Senat habe "keinen rechtlichen Spielraum": Er könne nicht einer ganzen Gruppe von Männern mit unbekanntem Namen und unbekannten Fluchtschicksalen ein Aufenthaltsrecht gewähren.

 

Die Daten der Flüchtlinge, die sich zur Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ zählen, hätten Polizisten einerseits bei Kontrollen erfasst oder die Betroffenen hätten sich selbst an die Ausländerbehörde gewandt. Für 64 von ihnen seien Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen eingereicht worden. Drei weitere hätten eine Duldung beantragt.

 

In Hamburg wurden den Angaben zufolge im vergangenen Jahr 3.626 Asylanträge gestellt, 2012 waren es 2.195. Für die Versorgung von Flüchtlingen habe die Innenbehörde allein 2013 rund 8,6 Millionen Euro bereitgestellt.