Freiwillige können sich wahlweise in Kitas und Seniorenheimen, Krankenhäusern oder in der Behindertenhilfe engagieren. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind gesetzlich geregelte Freiwilligendienste. Sie bieten nicht nur die Möglichkeit, soziale Berufe in der Praxis kennenzulernen und sich beruflich (neu) zu orientieren. Die Teilnehmenden erhalten eine fachliche Begleitung, haben Anspruch auf Urlaub und bekommen ein sogenanntes „Taschengeld“.
Mehr als 1000 soziale Einrichtungen
Die Vermittlungsgespräche für den Freiwilligendienst finden derzeit telefonisch statt, um unnötige Kontakte zu vermeiden. Der Einstieg in die Arbeit ist jederzeit möglich. Das Diakonische Werk Hamburg vertritt die Interessen von 334 Mitgliedern mit ihren über 1000 Einrichtungen. Das Spektrum reicht von der Kita einer Kirchengemeinde bis zu großen Trägern wie der Evangelischen Stiftung Alsterdorf oder dem Rauhen Haus.