"Die Neuregelungen lenken von einer Überforderung von Polizei und Behörden im Umgang mit Straftätern ab und suggerieren Lösungen, die keine sind", sagte die evangelische Theologin am Donnerstag Evangelischen Pressedienst (epd). Sie gefährdeten zudem den Flüchtlingsschutz. Wenn Flüchtlinge nach Straftaten trotz drohender Verfolgung in ihr Heimatland abgeschoben werden, sei das nicht mit Grundrechten und Menschenwürde vereinbar.
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch beschlossen, die Hürden bei der Ausweisung straffällig gewordener Ausländer zu senken. Die Gesetzesänderungen wurden nach den Eindrücken der Silvesternacht in Köln auf den Weg gebracht, in der Ausländer Frauen bedrängt und bestohlen hatten.
Künftig soll eine Ausweisung bereits bei einer Bewährungsstrafe möglich sein, wenn es sich um ein besonders schweres Vergehen handelt wie Tötung, Körperverletzung und Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Eine rechtskräftige Verurteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe soll künftig zudem die Anerkennung als Flüchtling verhindern. Bisher liegt die Hürde bei drei Jahren.