Ausgenommen von der Regelung sind der Vorstand und die erste Leitungsebene. Für sie bleibt die Kirchen-Mitgliedschaft Pflicht. Man könne das Profil einer kirchlichen Einrichtung nicht mehr formal an der kirchlichen Zugehörigkeit festmachen, sagte Vorstandschef Hanns-Stephan Haas im Interview mit der Zeitung.
Stattdessen müsse die Stiftung deutlich machen, wofür sie stehe. Zudem sei es schwierig, Fachpersonal etwa für die Pflege etwa von Epilepsiepatienten zu finden. Die bisher verlangte Kirchenzugehörigkeit habe die Suche zusätzlich erschwert.
Haas sprach von einer "Glaubwürdigkeitslücke": "Auf der einen Seite stehen wir konsequent für Inklusion." Auf der anderen Seite sei die Stiftung ausgerechnet bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter extrem restriktiv gewesen, indem sie auf die Kirchenzugehörigkeit bestand. "Das hat sich gebissen."
Mitarbeiter müssen sich aber zum Leitbild der Stiftung bekennen
Die Stiftung habe die Entscheidung bereits vor drei Monaten intern kommuniziert. Seitdem sind laut Haas rund 50 Mitarbeiter aus der Kirche ausgetreten. "Das sind weniger als ein Prozent unserer Belegschaft." Jeder, der in der Kirche bleibe, mache deutlich, dass er zur kirchlichen Bindung des Unternehmens stehe. Neue wie alte Mitarbeiter müssen sich nach wie vor zum christlichen Leitbild der Stiftung bekennen.
Die Ursprünge der heutigen Ev. Stiftung Alsterdorf, früher "Alsterdorfer Anstalten", wurden 1863 vom Theologen und Pädagogen Matthias Sengelmann gelegt. Heute ist die Stiftung ein diakonisches Dienstleistungsunternehmen mit mehr als 6.300 Mitarbeitenden. In ganz Norddeutschland werden Menschen in den Bereichen Assistenz (Begleitung und Wohnung) sowie Arbeit und Beschäftigung betreut. Zusätzlich gibt es Bildungsangebote in Kitas und weitere Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Seniorenhilfe und Pflege.