Allein die Ankündigung der eventuellen Räumung habe dazu geführt, dass die obdachlosen Familien mit ihren Kindern weggezogen seien und nun "nach wie vor kein Dach über dem Kopf haben". Nach Angaben des Hamburger Abendblatts lebten rund 80 illegale Camper in dem provisorischen Lager, darunter rund 60 EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien.
Das Bezirksamt Altona hatte laut Diakonie bereits zum Wochenbeginn eine mehrseitige, auf Deutsch verfasste juristische Allgemeinverfügung in den Grünanlagen verteilt. Darin wurden Betroffene schriftlich aufgefordert, den Platz am Nobistor bis Dienstag, 7.30 Uhr, zu räumen.
Die Bulgaren und Rumänen, die dort in den vergangenen Wochen in einem provisorischen Obdachlosenlagers gelebt hatten, waren allerdings schon in den letzten Tagen weitergezogen.
"Falsches Zeichen"
Diakoniechef Ahrens hält das Vorgehen für "ein falsches Zeichen". Alle wüssten, dass sowohl die steigenden Flüchtlingszahlen wie auch die Zuwanderung von EU-Bürgern aus Osteuropa "eine große Herausforderung" für Hamburg und den Hamburger Senat seien.
Doch bisher sei es in Hamburg Konsens gewesen, Obdachlosenlager nicht einfach aufzulösen, sondern stattdessen Lösungen für die betroffenen Menschen zu suchen. "Wir brauchen kurzfristig weitere Unterbringungsmöglichkeiten für Obdachlose - vor allem für Familien - und möglichst schnell und möglichst viele bezahlbare Sozialwohnungen", sagte der Landespastor.
"Gefahr für Leib und Leben - nicht nur bei Minustemperaturen"
Auch wenn die wachsende Zuwanderung für Hamburg eine schwierige und herausfordernde Situation schaffe, gelte es es immer, die Würde der betroffenen Menschen zu bewahren, sagte Ahrens weiter.
Die Diakonie wies darauf hin, dass EU-Bürger Rechtsansprüche haben, auch wenn sie aus Bulgarien oder Rumänien kommen. Dies gelte zum Beispiel für das von der EU verbriefte Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Unfreiwillige Obdachlosigkeit bedeute immer "Gefahr für Leib und Leben, nicht nur bei Minus-Temperaturen". Deshalb bestehe für die öffentliche Hand auch im Sommer eine Unterbringungsverpflichtung. Dabei sei es "völlig unerheblich, woher die Betroffenen kommen und welchen sozialrechtlichen Status sie besitzen".