Die Dauer der Verfahren sei völlig unabhängig von der Art der Unterbringung. Die Diakonie befürchte, dass es vielmehr darum gehe, "für eine besondere Gruppe von Flüchtlingen aus Abschreckungsgründen noch einmal besonders schlechte Bedingungen zu etablieren."
Aus dem gleichen Grund lehnt die Diakonie auch eine Kürzung des Taschengeldes für bestimmte Flüchtlingsgruppen ab. Das Bundesverfassungsgericht habe solchen Überlegungen bereits "eine deutliche Abfuhr" erteilt, sagte Hauer. "Die Sicherung des Existenzminimums ist ein Menschenrecht und keine migrationspolitische Verhandlungsmasse."