Hartz IV-Empfänger - Chance auf Rückzahlungen Diakonie empfiehlt eilige Überprüfungsanträge für Hartz IV-Sätze

Das Diakonische Werk Hamburg rät allen SGB-II- Berechtigten, vorsorglich einen Überprüfungsantrag zu stellen, auch wenn es keine Garantie für den Erhalt von Zahlungen gibt. Diese hängen davon ab, wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts letztlich ausfällt.


Die Überprüfungsanträge sollten noch in diesem Jahr gestellt werden. Denn Ansprüche auf rückwirkende Nachzahlung ab 01.01.2005 haben nur die Menschen, die vor der Entscheidung des BVerfG einen Überprüfungsantrag bei der ARGE gestellt haben. Wer 2005 Leistungen gemäß SGB II bezogen hat, sollte den Antrag bis zum 31.12.2009 stellen. Wird der Antrag im Januar 2010 gestellt, wirkt er nur bis Januar 2006 zurück.


Weitere Informationen erhalten Sie im Internet (Link). Dort finden Sie auch eine Liste der sozialen Beratungsstellen von Kirche und Diakonie, die Betroffene beraten. Die Stadtteildiakonie Harburg und Heimfeld (Bremer Straße 9) führt am 16. Dezember von 13.00 - 15.00 Uhr dazu eine Informationsveranstaltung durch.

 

Bei „Rock und Rat“ in der Ev.-Luth. Martin-Luther-King-Kirchengemeinde Steilshoop (Gründgensstraße 28, 22309 Hamburg) kann man sich am 15. Dezember um 10.00 Uhr informieren.


Musteranträge finden Sie im Internet unter www.diakonie-hamburg.de <http://www.diakonie-hamburg.de/>


Kontakt:

Wolfgang Völker, Diakonisches Werk Hamburg

Bereich Arbeitslosigkeit und Existenzsicherung

Königstraße 54, 22767 Hamburg

Tel.: 040 -306 20 -325

voelker@diakonie-hamburg.de


dw/mk - (www.kirche-hamburg.de)