Die erstellten Berichte werden anschließend in einem Begleitgremium zwischen staatlichen Stellen, Kirchen und Nichtregierungsorganisationen besprochen. Dirk Hauer, Fachbereichsleiter Migration und Existenzsicherung im Diakonischen Werk Hamburg: „Eine tatsächlich unabhängige Abschiebungs-Beobachtung ist Vorgabe der EU-Rückführungsrichtlinie und seit langem eine Forderung von Flüchtlingsorganisationen. Sinn und Zweck der Abschiebungs-Beobachtung ist es, dafür zu sorgen, dass diese Maßnahmen zivilgesellschaftlicher Kontrolle nicht völlig entzogen sind und dass problematische Vorkommnisse vermieden oder zumindest aufgearbeitet werden.“
Der Abschiebungs-Beobachter steht als Ansprechpartner für alle Beteiligten an einer Abschiebung zur Verfügung und kann auch aktiv das Gespräch suchen. In diesem Zusammenhang hat er auch Zugang zum Ausreisegewahrsam. Allerdings kann und darf er die konkreten Abschiebungsmaßnahmen nicht behindern, sondern ist an eine neutrale Beobachterrolle gebunden.