Als Grund für den Baustopp gab das Verwaltungsgericht einen "beachtlichen Verfahrensfehler" an: Bei Erteilung der Baugenehmigung sei Umweltrecht verletzt worden, weil die ökologischen Auswirkungen erst zwei Wochen nach der Baugenehmigung an die zuständige Stelle übermittelt worden seien.
Nach Angaben des Verwaltungsgerichts sind jetzt zwei Szenarien möglich: Entweder die Stadt legt Beschwerde ein und das Verfahren geht am Oberverwaltungsgericht weiter, sagte Sprecherin Anne Groß gegenüber dem Informationsdienst "Die Zeit - Elbvertiefung". Oder die Stadt akzeptiert das Urteil. Dann könnte sie die alte fehlerhafte Baugenehmigung aufgeben und eine neue erlassen.
Antrag in ergänzter Form zulässig
Das Hamburger Verwaltungsgericht hatte bereits am 6. April im Eilverfahren einen vorläufigen Baustopp verkündet, nachdem ein Anwohner die Baugenehmigung angefochten hatte. Den Beschluss des Verwaltungsgerichts hatte das Oberverwaltungsgericht am 19. April mit der Begründung aufgehoben, der Antragsteller habe sein Anliegen nicht hinreichend begründet.
Jetzt gab ihm das Verwaltungsgericht wieder recht: Der Antrag sei nach einigen Ergänzungen zulässig. Der Streit um die Flüchtlingsunterkunft in dem wohlhabenden Stadtteil hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Anwohner hatten am 5. April mit parkenden Autos die geplante Baumfäll-Aktion und damit den Baubeginn verhindert. Unterstützer der Flüchtlingsunterkunft demonstrierten wenige Tage später für den Weiterbau.