Hintergrund Bischofswahl am 17. Juni - Verfahren

Mit Kirsten Fehrs und Petra Bahr sind zwei Kandidatinnen vom Wahlausschuss benannt. Um einen weiteren Kandidaten vorzuschlagen, müssten sich jeweils mindestens ein Viertel der Mitglieder Nordelbischen Synode, also 35 Mitglieder zusammen finden, erläutert Mathias Benckert, stellv. Pressesprecher (kommissarisch) der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche das Verfahren.

 

Nach dem Bischofsgesetz der Nordelbischen Kirche ist die Synode beschlussfähig, wenn zwei Drittel der 140 Mitglieder bei der Wahl anwesend sind. Als Bischof oder Bischöfin gewählt ist, wer die einfache Stimm-Mehrheit der Mitglieder der Synode auf sich vereinigt. Die gewählten Bischöfe werden nach Annahme der Wahl mit einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt.

 

mk (www.kirche-hamburg.de)