Verfassungsgericht pro Sonntage Bischöfin Jepsen begrüßt Urteil zu Ladenöffnungszeiten

Die Hamburger Bischöfin Maria Jepsen befürwortet ebenfalls die Entscheidung aus Karlsruhe: "Das Urteil stärkt den Sonntag, der ja ein Tag der Ruhe sein soll. Wir brauchen gemeinsame freie Zeiten, gerade in der Adventszeit." Jepsen verwies auf den in Hamburg gefundenen Konsens. Sie sei sehr froh, "dass wir in Hamburg im Zusammenwirken von Kirche, Politik, Unternehmern und Gewerkschaften schon vor Jahren eine Regelung gefunden haben, die tragfähig ist". Maximal an vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr dürften Geschäfte geöffnet haben - aber nicht in der Adventszeit und an anderen kirchlichen Fest- und Gedenktagen, sagte die Bischöfin auf Anfrage.

 

In Schleswig-Holstein geht Bischof Ulrich dagegen davon aus, dass die so genannte Bäderverordnung überprüft und ihre Anwendung neu geordnet werden müsse. Eine entsprechende Normenkontrollklage hatte Nordelbien gemeinsam mit dem katholischen Erzbistum Hamburg am 26. November beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingereicht. Die Kirchen beklagen, dass allein 2009 die Geschäfte in Tourismusorten an 45 Sonntagen und diversen Feiertagen öffnen durften. Ferner richtet sich ihre Kritik gegen die Länge der Öffnungszeiten sowie gegen das breite Warenangebot.

 

epd/mk/kirche-hamburg.de