Feiertag zum Trauern Bischöfin Fehrs verteidigt Karfreitags-Ruhe

Der Respekt gegenüber religiösen Feiertagen müsse besonders für Karfreitag gelten, an dem Jesus Christus am Kreuz gestorben ist, sagte Fehrs weiter. Dieser "besonders stille Tag" lasse darum auch zu, dass Menschen trauern könnten.

 

Die Bischöfin nahm damit Bezug auf die Schausteller in Norddeutschland, die am Karfreitag (6. April) trotz des "stillen Feiertags" die Volksfeste gerne öffnen würden. "Unsere Mitbewerber auf dem Freizeitmarkt wie Museen dürfen das", hatte Hans-Werner Burmeister vom Schaustellerverband Hamburg argumentiert. Der Verband sei "sehr traurig, dass dieser umsatzstarke Tag für uns wegfällt." In Hamburg läuft seit vergangenem Freitag der Frühjahrs-Dom.

 

Die gesetzliche Karfreitagsruhe verbietet den Rummel. Vergangenes Jahr hatte es Flashmobs gegen das Tanzverbot auf dem Bremer Marktplatz und dem Frankfurter Römer gegeben.