Die Nordkirche versendet die Unterlagen seit Dienstag in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern an mehr als 1,9 Millionen Kirchenmitglieder. Wählen können Sie in Ihrer Gemeinde in und um Hamburg am ersten Advent, also am 27. November. Machen Sie sich ein Kreuzchen in den Kalender!
Mehr wissen
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Die Kirchengemeinderäte sind die leitenden Gremien der mehr als 1.000 Kirchengemeinden in der Nordkirche – darunter 171 in und um Hamburg. Ein Kirchengemeinderat hat eine Amtszeit von sechs Jahren. Die Kirchenwahl findet zum ersten Mal seit Gründung der Nordkirche an Pfingsten 2012 statt.
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Alle Kirchenmitglieder – und erstmals alle, die spätestens am 13. November 2016 ihr 14. Lebensjahr vollendet haben.
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Der Kirchengemeinderat trifft die wesentlichen Entscheidungen in der Gemeinde. Seine Mitglieder sind mit den Pastoren verantwortlich für die Verkündigung des Evangeliums in den Gottesdiensten.
Sie verwalten Finanzen, sind verantwortlich für Personal, Vermögen, Grundstücke und Gebäude. Sie bestimmen mit bei der Kinder, Jugend- und Altenarbeit sowie bei der Kirchenmusik.
Sie wählen die beiden Kirchenkreissynoden in Hamburg und Umgebung, die wiederum Frauen und Männer in die Landessynode als höchstem Kirchenparlament wählen.
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Hören Sie, warum sich Menschen im Kirchengemeinderat engagieren