In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist er gesetzlicher Feiertag. In Gottesdiensten erinnern die evangelischen Kirchen am 31. Oktober an die historischen Ereignisse – und daran, dass die Kirche ihre äußere Form immer wieder kritisch überprüfen muss.
(mk/tk)